Umschulung: Verkäufer/in
3 passende Angebote für den Neustart als Verkäufer/in.
Förderung über den Bildungsgutschein
Eine Umschulung kann über den Bildungsgutschein gefördert werden – mit Übernahme der Lehrgangs-, Prüfungs- und Fahrtkosten –, wenn die Maßnahme (mit Maßnahmenummer) und ihr Träger nach AZAV zugelassen sind (§ 81 Abs. 1 Nr. 3 SGB III). Über die Bewilligung entscheidet allein die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter – in der Regel nach Ermessen; beim Nachholen eines Berufsabschlusses besteht ein Anspruch, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind (§ 81 Abs. 2 SGB III). Unser Förder-Check zeigt in 2 Minuten, welche Förderung zu deiner Situation passt.
Führt die geförderte Weiterbildung zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf (mindestens zwei Jahre Ausbildungsdauer), erhalten Arbeitslose zusätzlich 150 € Weiterbildungsgeld im Monat. Für eine bestandene Zwischen- bzw. Abschlussprüfung gibt es außerdem eine Weiterbildungsprämie von 1.000 € bzw. 1.500 € (§ 87a SGB III).
Umschulungen mit anerkanntem Abschluss
Weitere Wege in den Beruf
Zertifikatslehrgänge und Weiterbildungen, die auf den Beruf vorbereiten oder vorhandene Erfahrung anschlussfähig machen.
Alle Umschulungen im Verzeichnis: Umschulungs-Übersicht