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Förderung & Finanzierung

Was ist ein Bildungsgutschein und wer stellt ihn aus?

Mit einem Bildungsgutschein übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten einer beruflichen Weiterbildung – in der Regel die vollen Lehrgangskosten sowie häufig Fahrt- und Kinderbetreuungskosten. Ausgestellt wird er von deiner zuständigen Vermittlungsfachkraft im Rahmen eines Beratungsgesprächs.

  • Er gilt nur für AZAV-zertifizierte Maßnahmen bei einem zugelassenen Bildungsträger.
  • Auf dem Gutschein stehen Bildungsziel, Dauer und der regionale Geltungsbereich – den passenden Kurs suchst du dir selbst aus.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch: Die Förderung liegt im Ermessen der Agentur bzw. des Jobcenters.

Tipp: Lass dich vor der Kurswahl beraten und kläre, ob ein Gutschein für dein Ziel in Frage kommt.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit – Bildungsgutschein

Wer kann einen Bildungsgutschein bekommen?

Ein Bildungsgutschein kommt vor allem in Frage, wenn die Weiterbildung deine Beschäftigungschancen verbessert. Typische Voraussetzungen sind:

  • du bist arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht, oder
  • dir fehlt ein Berufsabschluss bzw. dein erlernter Beruf ist nicht mehr gefragt, und
  • die Weiterbildung ist notwendig, um dich (wieder) in den Arbeitsmarkt einzugliedern.

Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter individuell. Den genauen Anspruch klärst du immer im persönlichen Beratungsgespräch – diese Übersicht ersetzt diese Beratung nicht.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit – Bildungsgutschein / § 81 SGB III (https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/bildungsgutschein; https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__81.html) · Stand: 5.7.2026

Was bedeutet AZAV-Zertifizierung – und warum ist sie für die Förderung wichtig?

AZAV steht für die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung. Nur Bildungsträger und Maßnahmen mit AZAV-Zulassung dürfen über einen Bildungsgutschein gefördert werden.

  • Die Zulassung prüft eine unabhängige fachkundige Stelle und wird regelmäßig erneuert.
  • Sie ist ein Qualitätssiegel: geprüfte Inhalte, Lehrkräfte und Organisation.
  • Achte bei der Kurswahl darauf, dass Träger und der konkrete Kurs AZAV-zertifiziert sind.

Auf WuU.de erkennst du AZAV-zertifizierte Anbieter am entsprechenden Hinweis im Profil.

Quelle: AZAV / Bundesagentur für Arbeit

Was ist das Aufstiegs-BAföG (AFBG)?

Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, AFBG) unterstützt Fortbildungen, die über das Niveau einer Erstausbildung hinausgehen – etwa zum/zur Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Betriebswirt/in oder Erzieher/in.

  • Es ist einkommens- und altersunabhängig und auch für Abiturient:innen oder Studienabbrecher:innen offen.
  • Gefördert werden Lehrgangs- und Prüfungskosten (Zuschuss + zinsgünstiges Darlehen); bei Vollzeit gibt es zusätzlich einen Unterhaltsbeitrag.
  • Bei bestandener Prüfung wird ein großer Teil des Darlehens erlassen.

Die konkreten Sätze und Erlassregeln ändern sich gelegentlich – maßgeblich ist die aktuelle Auskunft des zuständigen Amtes für Aufstiegs-BAföG.

Quelle: BMBF – Aufstiegs-BAföG (AFBG) (https://www.aufstiegs-bafoeg.de) · Stand: 5.7.2026

Können auch Beschäftigte gefördert werden (Qualifizierungschancengesetz)?

Ja. Das Qualifizierungschancengesetz ermöglicht die Förderung von Weiterbildungen für Beschäftigte – unabhängig von Alter, Ausbildung oder Betriebsgröße. Ziel ist, Menschen für den Wandel der Arbeitswelt (z. B. Digitalisierung) zu qualifizieren.

  • Die Förderung läuft in der Regel über den Arbeitgeber in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit.
  • Gefördert werden je nach Betriebsgröße anteilige Lehrgangskosten und teils Zuschüsse zum Arbeitsentgelt.
  • Die Weiterbildung muss Kenntnisse vermitteln, die über rein arbeitsplatzbezogene Anpassung hinausgehen.

Sprich deinen Arbeitgeber oder den Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit auf die konkreten Konditionen an.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit – Qualifizierungschancengesetz / § 82 SGB III (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__82.html) · Stand: 5.7.2026

Was ist Bildungsurlaub und in welchen Bundesländern gibt es ihn?

Bildungsurlaub (auch Bildungsfreistellung) ist ein gesetzlicher Anspruch, sich für anerkannte Weiterbildungen bezahlt von der Arbeit freistellen zu lassen – in den meisten Bundesländern rund fünf Arbeitstage pro Jahr.

  • Bildungsurlaub ist Ländersache; die genauen Regeln unterscheiden sich.
  • In einigen Bundesländern gibt es keinen gesetzlichen Anspruch – das gilt traditionell für Bayern und Sachsen.
  • Der Kurs muss nach dem jeweiligen Landesgesetz anerkannt sein.

Welche Regeln in deinem Bundesland gelten und welche Kurse anerkannt sind, prüfst du am besten beim zuständigen Landesportal.

Quelle: Bildungsfreistellungsgesetze der Länder; Länderübersicht bildungsurlaub.de/infos/bundeslaender (Bayern und Sachsen ohne gesetzlichen Anspruch, Stand 2026) · Stand: 5.7.2026

Kann ich mehrere Förderungen kombinieren?

Manche Förderungen lassen sich kombinieren, andere schließen sich aus – das hängt von Programm, Zielgruppe und Bundesland ab. Grundregel: Dieselben Kosten dürfen nicht doppelt gefördert werden.

  • Ein Bildungsgutschein deckt meist bereits die kompletten Lehrgangskosten ab – eine zusätzliche Förderung derselben Kosten entfällt dann.
  • Landesprogramme (z. B. Bildungsscheck) und das Aufstiegs-BAföG haben eigene Regeln zur Kombinierbarkeit.

Weil die Details komplex sind und sich ändern, kläre Kombinationen immer mit der fördernden Stelle. Diese Übersicht ist eine erste Orientierung, keine verbindliche Auskunft.

Quelle: Grundsatz der Nicht-Doppelförderung derselben Kosten; maßgeblich die Programmrichtlinien der jeweiligen Förderstellen (Agentur für Arbeit, Landesprogramme, AFBG) · Stand: 5.7.2026

Du hast eine konkrete Frage zu deiner Situation? Lass dich bei der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter oder direkt beim Bildungsanbieter beraten.