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Förder-Check: Welche Förderung passt zu dir?

Weiterbildung und Umschulung werden in Deutschland großzügig gefördert – aber welches Instrument für dich in Frage kommt, hängt von deiner Situation ab. Beantworte drei Fragen und du siehst sofort, welche Förderungen grundsätzlich passen. Ehrlich und unverbindlich: Wir versprechen keine Bewilligung – die trifft immer die zuständige Stelle.

Schritt 1Deine aktuelle Situation
Schritt 2Wo arbeitest bzw. wohnst du?

Wichtig für regionale Förderungen (z. B. Bildungsscheck, Bildungsurlaub).

Schritt 3Was hast du vor?
0 von 3 beantwortet

Die wichtigsten Förderungen im Überblick

Fünf Instrumente decken die meisten Weiterbildungen und Umschulungen ab. Entscheidend sind drei Fragen: dein Erwerbsstatus, dein Bundesland und dein Ziel.

Wer wird wofür gefördert?
FörderungFür wenAntrag über
BildungsgutscheinArbeitslose & von Arbeitslosigkeit BedrohteAgentur für Arbeit / Jobcenter
QualifizierungschancengesetzBeschäftigteAgentur für Arbeit (Antrag durch dich oder den Arbeitgeber)
Aufstiegs-BAföGAufstiegsfortbildung (Meister, Fachwirt, Techniker)zuständiges Amt für Ausbildungsförderung
Bildungsscheck (NRW)Beschäftigte & Selbstständige in NRWLandesförderung NRW
BildungsurlaubBeschäftigte (außer Bayern & Sachsen)Arbeitgeber (Freistellung)

Bildungsgutschein ist kein Automatismus

Der Bildungsgutschein ist in der Regel eine Ermessensleistung (§ 81 SGB III) – einen Anspruch gibt es beim Nachholen eines Berufsabschlusses, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Beantrage ihn vor Kursbeginn, kläre dein Weiterbildungsziel im Beratungsgespräch – und wähle eine zugelassene Maßnahme bei einem zugelassenen Träger (Maßnahmenummer beim Träger erfragen).

B2C und B2B nicht verwechseln

Für Arbeitslose und Arbeitsuchende ist der Bildungsgutschein der Weg – die Person beantragt ihn selbst. Für Beschäftigte läuft die Förderung nur zusammen mit dem Arbeitgeber (Qualifizierungschancengesetz, Qualifizierungsgeld). Das Aufstiegs-BAföG hängt dagegen nicht am Erwerbsstatus, sondern am Ziel: einer Aufstiegsfortbildung mit öffentlich-rechtlichem Abschluss. Regionale Programme wie der Bildungsscheck (NRW) oder der Bildungsurlaub (bundeslandabhängig, kein Anspruch in Bayern und Sachsen) kommen je nach Wohn- bzw. Arbeitsort hinzu.

Häufige Fragen zum Förder-Check

Habe ich einen Anspruch auf Förderung?

Das hängt vom Einzelfall ab. Der Bildungsgutschein ist in der Regel eine Ermessensleistung – die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter entscheidet individuell. Einen Anspruch gibt es beim Nachholen eines Berufsabschlusses, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind (§ 81 Abs. 2 SGB III); ob das so ist, prüft ebenfalls die Behörde. Der Förder-Check zeigt dir, welche Instrumente grundsätzlich zu deiner Situation passen, ersetzt aber keine verbindliche Entscheidung der zuständigen Stelle.

Werden meine Angaben gespeichert?

Nein. Der Check läuft vollständig in deinem Browser. Es werden keine personenbezogenen Daten erhoben, gespeichert oder an Dritte weitergegeben – du musst dich nicht anmelden und nichts angeben, was dich identifiziert.

Was ist der Unterschied zwischen Bildungsgutschein und Qualifizierungsgeld?

Der Bildungsgutschein richtet sich an Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen (B2C) – die Person beantragt ihn selbst. Qualifizierungschancengesetz und Qualifizierungsgeld fördern die Weiterbildung von Beschäftigten (B2B) und laufen nur zusammen mit dem Arbeitgeber: Beim Qualifizierungsgeld stellt immer der Arbeitgeber den Antrag (§ 323 Abs. 3 SGB III). Beim Qualifizierungschancengesetz beantragst du die Förderung selbst; für mehrere vergleichbare Beschäftigte kann der Arbeitgeber den Antrag mit deren Einverständnis oder dem der Betriebsvertretung stellen (§ 82 Abs. 5 SGB III). Beide Wege dürfen nicht verwechselt werden.

Kann ich mehrere Förderungen kombinieren?

In der Regel wird eine Maßnahme über ein Hauptinstrument finanziert. Manche Bausteine (z. B. Bildungsurlaub für die Freistellung) lassen sich ergänzen. Welche Kombination im Einzelfall möglich ist, klärst du am besten im Beratungsgespräch bei der jeweiligen Stelle.

Ersetzt der Check die Beratung bei der Agentur für Arbeit?

Nein. Er ist eine schnelle Orientierung vorab. Für eine verbindliche Zusage brauchst du das Beratungsgespräch bei der zuständigen Stelle – und beim Bildungsgutschein den Antrag vor Kursbeginn.