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Weiterbildung für Architekten/-innen: Aufstiegsmöglichkeiten

WuU.de Redaktion

Wie vernetzt man Gebäude? Wie ermöglicht man Senioren, die unter alterstypischen Erkrankungen leiden, möglichst lange ein selbstbestimmtes Wohnen? Was beinhalten die neuen Städtebaurichtlinien und wie lassen sie sich umsetzen? Das moderne Leben hält so viele Schwierigkeiten wie Chancen bereit, eine lebendige und lebensnahe Architektur zu gestalten. Was dabei an Neuerungen diskutiert wird, welche Möglichkeiten sich ergeben beispielsweise für bestimmte Personengruppen bedarfsgerecht zu planen und zu bauen oder ökologische Vorgaben zu erfüllen, darüber können sich Architekten/Architektinnen in Fort- und Weiterbildungen informieren und austauschen. Handelt es sich um Anpassungsweiterbildungen, so sind diese auf den jeweiligen Bereich, in dem der/die Architekt/-in tätig ist, abgestimmt. Fachfortbildungen und Spezialisierungen vertiefen ausgewählte Kenntnisse und Fertigkeiten, Aufstiegsweiterbildungen verhelfen Architekten/Architektinnen zur Übernahme von Führungsaufgaben, bringen ihnen neue Aufgabenbereiche nahe oder bereiten den Weg in die Selbstständigkeit vor.

Anpassungsweiterbildung und Spezialisierung

Für Architekten/Architektinnen, die sich mit den oben genannten Fragestellungen befassen wollen, bieten die bekannten Bildungsträger Fachfortbildungen zu aktuellen Themen an. Qualifizierende Lehrgänge können für das Bausachverständigenwesen, für den Denkmalschutz, die Bauleitung oder auch für die Landschaftsarchitektur absolviert werden. Aber auch übergreifende Kompetenzen, die für Architekten/Architektinnen unabdingbar sind, finden sich im breiten Angebot an Fort- und Weiterbildungen. So lassen sich kommunikative Kompetenzen ebenso trainieren wie Projektmanagement oder Mitarbeiterführung und Teamführung. Wer als Teilprojektleiter/-in bereits Führungsaufgaben übernimmt, findet ebenfalls mehrtägige Fachfortbildungen vor, in denen er/sie Kenntnisse und Fähigkeiten weiter ausbauen kann. Einige Lehrgänge – wie beispielsweise der Lehrgang „Projektmanagement IPMA Level D“ – schließen zudem mit einer Prüfung und der Ausstellung eines offiziellen Zertifikates ab.

Aufstiegsweiterbildung für Architekten

Architekten und Architektinnen haben bereits mindestens ein Bachelorstudium erfolgreich absolviert, das sie auf ihren Berufseinstieg vorbereitete. Daher kommt als Aufstiegsweiterbildung ein Masterstudium in Architektur in Betracht. Das Masterstudium befähigt zur Übernahme leitender Positionen oder auch zu einer Tätigkeit in Forschung und Wissenschaft. Daneben besteht für Architekten/Architektinnen natürlich die Möglichkeit, sich mit einem eigenen Büro selbstständig zu machen. Ist eine Spezialisierung sinnvoll, so finden sich hierfür geeignete Aufstiegsweiterbildungen, deren anspruchsvolle Lehrinhalte in Präsenzveranstaltungen oder in Form von E-Learning vermittelt werden. Für Architekten/Architektinnen, die sich selbstständig machen wollen, empfiehlt es sich zudem, sich auch mit Aspekten der Gründung und Leitung sowie der Finanzierung von Architekturbüros in den entsprechenden Fortbildungen auseinanderzusetzen.

Vorteile durch die Weiterbildung für Architekten (m/w)

Finanzielle Vorteile und höhere Honorarabrechnungen durch Weiterbildung

Da Architekten als Angestellte oder Freiberufler in sehr unterschiedlichen Bereichen tätig sind, fallen auch die Einkommen unterschiedlich hoch aus. Faktoren wie Branche, Bundesland, Berufserfahrung und Größe des Unternehmens spielen hierfür eine Rolle. Hinzu kommt, dass auf dem Stellenmarkt ein großer Konkurrenzdruck herrscht. Eine Fort- und Weiterbildung zahlt sich daher aus, wenn sie mit dem Erwerb von Spezialkenntnissen verbunden ist, für die ein größerer Markt besteht – beispielsweise mit Zeichenkenntnissen in CAD. Das durchschnittliche Monatsgehalt eines Architekten/einer Architektin lässt sich zudem erhöhen, wenn es dem/der Architekten/Architektin gelingt, eine Beschäftigung in einem besonders renommierten Büro zu erhalten – wozu in der Regel ebenfalls eine beständige und vertiefende Spezialisierung oder Weiterbildung notwendig ist. Selbstständige Architekten/Architektinnen rechnen ihre Planungsleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ab (HOAI*). Dabei bemisst sich die Höhe der Honorare auch nach dem Schwierigkeitsgrad der in Rechnung gestellten Leistungen. Weiterbildungen, die dazu befähigen, komplexere bzw. schwierigere Leistungen durchzuführen, können demnach ebenfalls zu einer Steigerung des Umsatzes von Architekten/Architektinnen führen.

Fort- und Weiterbildung infolge der Arbeitsmarktsituation dringend empfohlen

Aufgrund der Situation auf dem Arbeitsmarkt und der leeren Kassen in öffentlichen Kommunen, die die Durchführung städtebaulicher Maßnahmen verhindern, sehen sich zahlreiche Architekten mit der Notwendigkeit konfrontiert, in verwandte Berufe einzusteigen. Hierfür können sie sich in Fort- und Weiterbildungen gezielt qualifizieren. Speziell eine stärker technische Ausrichtung oder eine Weiterbildung in Bereichen wie dem des Facility-Managements erhöhen die Chancen von Architekten/Architektinnen, eine Anstellung zu finden. Wer nicht unbedingt an die Spitze will und sich als „Allrounder“ mit einem Durchschnittsgehalt zufriedengibt, findet in kleineren Architekturbüros an ehesten eine Anstellung. Auch hier kann die Fort- und Weiterbildung keine Wunder wirken, wohl aber ihren Beitrag leisten. Wer das Glück hat, seinen Beruf ausüben und dabei noch auf der Karriereleiter vorankommen zu können, ist ebenfalls gut beraten, sich über eine kontinuierliche Weiterbildung für leitende Positionen zu qualifizieren.

Gehalt, Zukunft und Arbeitsmarkt

Gehalt & Perspektive

Gehalt und Perspektive nach dem Abschluss – eine Weiterbildung ist kein Gehalts-Automatismus.

Median-Bruttogehalt im Zielberuf*
4.745 €
pro Monat
Gehaltsspanne im Beruf
Unteres Viertel
Q25 – ein Viertel verdient weniger
3.739 €
Median
die Hälfte verdient mehr, die Hälfte weniger
4.745 €
Oberes Viertel
Q75 – ein Viertel verdient mehr
6.231 €

Brutto pro Monat, Vollzeit.

Zielberuf

Architekt/in
4.745 €

* Quelle: Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit, Stand 07/2026 · Datenquellen

Zukunft: Wie automatisierbar ist der Beruf?

Automatisierbarkeit im Blick: Welche Kerntätigkeiten des Berufs Maschinen heute schon übernehmen könnten – technische Machbarkeit, keine Jobverlust-Prognose.

Architekt/in
mittleres Substituierbarkeitspotenzial
57 %*
der Kerntätigkeiten könnten heute schon Maschinen übernehmen
Verlauf seit 2013
2013: 20 % · 2016: 20 % · 2019: 40 % · 2022: 57 %
Veränderung seit 2013: +37 Prozentpunkte

* Quelle: IAB-Job-Futuromat, Stand 2022 · Datenquellen

KI & Zukunft

Was KI für diesen Beruf bedeuten kann – als Veränderungs-Potenzial von Tätigkeiten, nicht als Jobverlust-Prognose.

Architekt/in
GenAI-Potenzial*: minimal exponiert
ILO-Task-Score 20250.37 / 1
LLM-Exposition der US-Berufsgruppe (γ, Näherung)0.70 / 1
Basis: 9 bewertete berufstypische Tätigkeiten (ILO)

* Quellen: ILO Working Paper 140 (Gmyrek et al. 2025, CC BY 4.0); Eloundou et al. 2024 (US-Näherung) · Datenquellen

Arbeitsmarkt & Trends*

Ein Blick auf die Arbeitsmarkt-Trends hinter dieser Qualifizierung: wie viele Stellen offen sind, wie sich Gehalt und Beschäftigung bewegen und welche Zukunftsthemen die Zielberufe bestimmen.

Offene Stellen
▲ +94 % seit 2012
1.131
gemeldete Stellen · Architekt/in
Gehaltsverlauf
▲ +36 % seit 2012
4.745 €
Median brutto/Monat · Architekt/in
Beschäftigung
▲ +51 % seit 2012
79.304
sozialvers. Beschäftigte · Architekt/in
Zukunftstechnologien & prägende Tätigkeiten
  • Entwurf
  • Modelle, Musterstücke anfertigen
  • Bauleitung
  • Architektur
  • Ausschreibung, Vergabe, Leistungsbeschreibung
  • Bauabnahme
  • Baukonstruktion
  • Bauleitplanung
  • Bauphysik
  • Baustatik
heute schon automatisierbar

„Automatisierbar“ meint die technische Ersetzbarkeit der Tätigkeit, keine Jobverlust-Prognose.

* Quelle: IAB-Job-Futuromat, Stand 2024 · Datenquellen

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