Förderung
Dieser Kurs ist förderfähig:
- Bildungsgutschein – Bis zu 100 % Förderung durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter (AZAV).
- Bildungsprämie – Prämiengutschein des Bundes für berufsbezogene Weiterbildung.
- Bildungsscheck – Landesförderung (z. B. NRW, Brandenburg) für Beschäftigte.
Über den Kurs
Psychische Erkrankungen und die Behandlung mithilfe der Psychotherapie sind in unserer Gesellschaft kein Tabu mehr. Flexibilität und Mobilität, der Verlust von Bindungen und beruflichen Aufgaben bringen viele Menschen an Grenzen, die ihnen in guten Zeiten gar nicht bewusst geworden sind. Störungen treten auf, die z. T. mit der aktuellen Situation nur bedingt zu tun haben. Wie auch immer die Voraussetzungen für die Störungen sind, es ist ein Bedarf entstanden, dem durch die Psychotherapie begegnet werden kann. rnrnAllerdings ist eine psychotherapeutische Behandlung von Patienten nicht jedem erlaubt. Voraussetzung für eine Behandlung nach dem Heilpraktikergesetz ist eine Zulassung durch das Gesundheitsamt, die mit einer Überprüfung verbunden ist. Durch diese Überprüfung soll sichergestellt werden, dass diejenigen, die Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz ausüben, die ihre Ausbildung also nicht in einem Studium erworben haben, über die notwendigen Grundkenntnisse verfügen, z. B. die Zusammenhänge der Entwicklungsstörungen oder der Störungen von Elementarfunktionen.rnrnIn diesem Lehrgang werden Ihnen diese Grundkenntnisse vermittelt, sodass Sie nach erfolgreicher Bearbeitung des Lehrgangs sicher in die Überprüfung gehen können, wenn Sie das möchten, denn der Lehrgang eignet sich unabhängig von einer berufsbezogenen Nutzung auch für Laien, die an der Auseinandersetzung psychischen Störungen interessiert sind.
Lerninhalte
Grundlagen der Psychotherapie, Psychotherapeutische Verfahren, wie Psychoanalyse, Verhaltenstherapie usw., Elementarfunktionen und Störungen der Elementarfunktionen, Internationale Klassifikation psychischer Störungen, Diagnose und Differentialdiagnose, Neurotische Störungen, Essstörungen, Psychosomatische Störungen, Persönlichkeitsstörungen, Sexualstörungen, Psychotische Störungen, Wahnhafte Störungen, Exogene Psychosen, Missbrauch und Abhängigkeit, Suizidalität und Krisenintervention, Notfälle und Erste-Hilfe-Maßnahmen, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychopharmakotherapie, Rechtliche Grundlagen zum Heilpraktikergesetz, Betreuungsgesetz einschließlich Voraussetzung der Einrichtung einer Betreuung, Gesetz für psychisch Kranke, Definition psychisch krank einschließlich Unterbringung psychisch Kranker, Prüfungsvorbereitung, Strukturiertes Lernen, Literaturhinweise, Prüfungsfragen, Praktische Übungen Voraussetzungen und Anmeldung zur Überprüfung beim Gesundheitsamt
Für wen geeignet?
Mindestalter 23 Jahre rnrnRealschulabschluss oder vergleichbarer Schulabschlussrnrn Für die Teilnehmer/innen, welche die Überprüfung beim Gesundheitsamt anstreben, wird folgendes vorausgesetzt: Mindestalter 25 Jahre, mindestens Realschulabschluss bzw. Volksschulbildung, einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis mit Nachweis der sittlichen Zuverlässigkeit (keine Vorbestrafung), Gesundheitszeugnis, das körperliche und geistige Gesundheit sowie die Abwesenheit von Süchten und ansteckenden Krankheiten nachweist, (Die Heilpraktikererlaubnis wird vom Amtsarzt beim Gesundheitsamt nach der mündlichen Prüfung nur bewilligt, wenn durch die Ausübung der Heilkunde keine Gefahr für die Volksgesundheit besteht.)