Inhalt der Ausbildung: Lehre psychischer Erkrankungen · Gesetzeskunde, soweit für die auf die Ausübung der Psychotherapie eingeschränkte Heilpraktikerüberprüfung erforderlich.
Der Lehrgang beinhaltet nicht die psychologischen Grundlagenfächer (Entwicklungspsychologie, Persönlichkeitspsychologie etc.), diese Kenntnisse müssen anderweitig erworben sein, z.B. durch Absolvierung des Lehrgangs Psychologische/r Berater/in, durch ein Nebenfachstudium Psychologie oder durch langjährige Tätigkeit in der Beratung.