Förderung
Dieser Kurs ist förderfähig:
- Aufstiegs-BAföG – Förderung für Aufstiegsfortbildungen mit öffentlich-rechtlichem Abschluss (Meister, Fachwirt, Techniker) – nicht für AZAV-Umschulungen.
Über den Kurs
Es wird geprüft, ob die Meisterschüler/innen befähigt sind, einen Betrieb selbstständig zu führen und Leitungsaufgaben wahrzunehmen.
Lerninhalte
<p>Es wird geprüft, ob die Meisterschüler/innen befähigt sind, einen Betrieb selbstständig zu führen und Leitungsaufgaben wahrzunehmen. <br/>Teil II - Fachtheoretischer Teil <br/>VorbereitungsmodulGewerkespezifische mathematische - physikalische Grundlagen <br/>Kfz-Technik </p><p>Bordsysteme <br/>Komfort-, Informations- und Kontrollsysteme <br/>Antriebssysteme <br/>Fahrwerkssysteme <br/>Karosserieinstandsetzung Auftragsabwicklung </p><p>Planung und Durchführung von Aufträgen und Unteraufträgen <br/>Bewertung von Arbeitsplanung und -organisation <br/>Vor- und Nachkalkulation <br/>Erstellung technischer Arbeitspläne <br/>Auftragsbezogene Qualitätssicherung, Ergebnisdokumentation Betriebsführung und Betriebsorganisation </p><p>Ermittlung betrieblicher Kosten <br/>Einsatz von Informations- und Kommunikationssystemen <br/>betriebliches Qualitätsmanagement <br/>Berufsbezogene Gesetze, Normen, Regeln und Vorschriften <br/>FörderungÜber das Aufstiegsfortbildungsgesetz (Meister/innen-Bafög) erhalten Sie eine einkommens- und vermögensunabhängige Förderung. <br/> <br/></p><ul><li>Bitte berücksichtigen Sie, dass die zu absolvierende Meisterprüfung i.d.R. nicht im angegebenen Lehrgangszeitraum, sondern erst im Anschluss erfolgt. In den Kombikursen (Teil I+II bzw. Teil III+IV) wird jeweils die letzte Meisterprüfung nach Kursende durchgeführt. Konkrete Informationen zu allen Fragen der Prüfung und Prüfungsterminen erhalten Sie in der Geschäftsstelle der Meister- und Fortbildungsprüfungsausschüsse von den zuständigen Mitarbeitenden. - Stand: 09.06.2026</li></ul>
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Häufige Fragen zu „Kfz-Technikerhandwerk Teil II“
Ist „Kfz-Technikerhandwerk Teil II“ förderfähig?
Ja. Für diesen Kurs kommen folgende Förderungen in Betracht: Aufstiegs-BAföG. Die konkrete Bewilligung klärst du mit der jeweiligen Förderstelle (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter).
Wie lange dauert „Kfz-Technikerhandwerk Teil II“?
Die Aufstiegsfortbildung dauert 4 Monate.
Welchen Abschluss erhalte ich bei „Kfz-Technikerhandwerk Teil II“?
Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du: Teilnahmebescheinigung.
In welcher Lernform findet „Kfz-Technikerhandwerk Teil II“ statt?
Die Aufstiegsfortbildung wird in folgender Lernform angeboten: Präsenz.
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