Mit diesem Lehrgang erwerben Sie die notwendigen fachlichen und rechtlichen Kenntnisse für das sichere und störungsfreie Bewegen von Lasten mit den Kranarten Brücken-, Portal-, Säulen- und Schwenkkran.
Vermittelt werden theoretische Grundlagen zu konstruktiven, maschinentechnischen, elektrischen, hydraulischen und pneumatischen Zusammenhängen sowie die Anforderungen der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitsschutzregelungen.
In der praktischen Ausbildung lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Brücken-, Portal-, Säulen- und Schwenkkrane sicher und fachgerecht zu bedienen.
Der Lehrgang basiert auf dem aktuellen Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung DGUV Grundsatz 309-003 "Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern" sowie der DGUV Vorschrift 52 "Krane".
Der Lehrgang umfasst folgende Inhalte:
Theorie:
Krantechnik
Kranbauarten
Physikalisches Grundwissen
Maschinenbaugruppen
Sicherheitseinrichtungen und Bremsen
Tragfähigkeit und Abstützung
Fahrweisen des Kranführers
Prüfungen vor Arbeitsaufnahme
sicheres Anschlagen von Laste
Praxis:
Anheben und Absetzen von Lasten
Sicherung stabiler Schwerpunktlagen
Abfangen pendelnder Lasten
Koordination mehrerer Antriebe
Sicheres Anschlagen von Lasten
Hublastbegrenzer und Lastmomentanbegrenzer
Für die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang wird ein Sprachniveau von B2 gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) empfohlen. Auf Nachfrage behalten wir uns vor, einen entsprechenden Nachweis einzufordern.
Abschluss:Nach bestandener Theorieprüfung (in Fachsprache Deutsch) erhält der Kranführer einen personengebundenen Kranbedienerausweis.
Ergänzender Hinweis: Gemäß DGUV Vorschrift 1 (§ 4 Abs. 1) müssen Befähigungsnachweise für Krane einmal jährlich durch eine Unterweisung aufgefrischt werden, die die aktuellen Sicherheitsvorschriften, technische Entwicklungen und praktische Kenntnisse umfasst. Die Auffrischung erfolgt in Form von kurzen Schulungen oder Unterweisungen durch fachkundige Personen (auch innerhalb des Betriebes möglich), abgestimmt auf die Gefährdungsbeurteilung und betriebliche Anforderungen . - Stand: 30.06.2026