Meister im Tischlerhandwerk Teil I und II
Handwerkskammer Cottbus · Cottbus
Förderung
Dieser Kurs ist förderfähig:
- Aufstiegs-BAföG – Förderung für Aufstiegsfortbildungen mit öffentlich-rechtlichem Abschluss (Meister, Fachwirt, Techniker) – nicht für AZAV-Umschulungen.
Über den Kurs
Mit dem Wissen, dass Sie in der Tischler-Meisterschule erwerben, können Sie einen eigenen Tischlereibetrieb gründen oder übernehmen und diesen nach den Kriterien der Wirtschaftlichkeit zu führen.
Lerninhalte
<p>Mit dem Wissen, dass Sie in der Tischler-Meisterschule erwerben, können Sie einen eigenen Tischlereibetrieb gründen oder übernehmen und diesen nach den Kriterien der Wirtschaftlichkeit zu führen. </p><p>Teil I Fachpraxis</p><p>Banklehrgang <br/>Oberflächenlehrgang <br/>Maschinenlehrgang</p><p>Teil II Fachtheorie </p><p>Gestaltung, Konstruktion und Fertigungstechnik <br/>Montage und Instandhaltung <br/>Auftragsabwicklung <br/>Betriebsführung und Betriebsorganisation</p>
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Häufige Fragen zu „Meister im Tischlerhandwerk Teil I und II“
Ist „Meister im Tischlerhandwerk Teil I und II“ förderfähig?
Ja. Für diesen Kurs kommen folgende Förderungen in Betracht: Aufstiegs-BAföG. Die konkrete Bewilligung klärst du mit der jeweiligen Förderstelle (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter).
Wie lange dauert „Meister im Tischlerhandwerk Teil I und II“?
Die Aufstiegsfortbildung dauert 7 Monate.
Welchen Abschluss erhalte ich bei „Meister im Tischlerhandwerk Teil I und II“?
Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du: Teilnahmebescheinigung.
In welcher Lernform findet „Meister im Tischlerhandwerk Teil I und II“ statt?
Die Aufstiegsfortbildung wird in folgender Lernform angeboten: Präsenz.
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