Der Kurs "Lohn- und Gehaltsbuchhaltung mit Arbeits- und Sozialversicherungsrecht und Lohnsteuer (Level 4 - Fachspezialisierung) für spezialisierte Mitarbeiter im Personalwesen" richtet sich an Fachkräfte mit vertieften Vorkenntnissen im Bereich der Entgeltabrechnung, die sich gezielt auf komplexe Sachverhalte und anspruchsvolle Fragestellungen im Zusammenspiel von Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Lohnsteuerrecht spezialisieren möchten. Der Fokus liegt auf der rechtskonformen und praxisnahen Bearbeitung von Spezialfällen der Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie auf der sicheren Anwendung gesetzlicher Vorschriften bei der Verarbeitung sensibler Abrechnungsdaten.

Ein zentrales Thema ist die korrekte steuer- und beitragsrechtliche Behandlung von Sonderformen der Vergütung. Dazu gehören beispielsweise geldwerte Vorteile, Dienstwagennutzung, Zuschüsse des Arbeitgebers, betriebliche Altersvorsorge, steuerfreie und pauschalversteuerte Leistungen sowie lohnsteuerpflichtige Sachbezüge. Die Teilnehmenden lernen, wie diese Leistungen gesetzlich einzuordnen und lohnsteuerlich korrekt abzurechnen sind. Die aktuelle Rechtslage sowie regelmäßig erscheinende BMF-Schreiben und Verwaltungsanweisungen werden berücksichtigt und anhand praxisnaher Beispiele erläutert.

Im Bereich des Sozialversicherungsrechts werden spezielle Beschäftigungsverhältnisse behandelt, wie etwa Mehrfachbeschäftigungen, Minijobs mit Übergangsbereich (Midijobs), kurzfristige Beschäftigungen, Werkstudentenregelungen, Rentnerbeschäftigungen und die sozialversicherungsrechtliche Bewertung freier Mitarbeit. Es wird vermittelt, wie beitragspflichtige und beitragsfreie Entgeltbestandteile voneinander abgegrenzt werden, wie Abgrenzungsfehler vermieden werden können und welche Meldeverfahren korrekt anzuwenden sind. Besonderheiten wie Mehrfachmeldungen, untermonatliche Änderungen, Rückmeldungen der Krankenkassen und Stornobuchungen werden praxisnah dargestellt.

Ein weiteres zentrales Element des Kurses ist die lohnsteuerrechtliche Prüfungsvorbereitung. Die Teilnehmenden erlernen, wie lohnsteuerliche Sachverhalte rechtssicher dokumentiert werden, welche Nachweise im Rahmen von Lohnsteuer-Außenprüfungen vorzulegen sind und wie die elektronische Lohnsteuerbescheinigung korrekt erstellt wird. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf der korrekten Handhabung des ELStAM-Verfahrens (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale), der Anwendung von Freibeträgen und Steuerklassenwechseln sowie der Behandlung von Abfindungen und sonstigen Bezügen im Sinne von § 39b EStG.

Darüber hinaus werden auch haftungsrechtliche Aspekte thematisiert, insbesondere die persönliche Haftung von Personalverantwortlichen bei fehlerhafter Abrechnung sowie die Regressmöglichkeiten durch den Arbeitgeber. Es wird erläutert, welche rechtlichen Anforderungen an Dokumentation, Prüfpfade und Verfahrenssicherheit gestellt werden und wie sich diese in der täglichen Abrechnungspraxis umsetzen lassen.

Im Rahmen von praxisbezogenen Fallstudien erarbeiten die Teilnehmenden typische und besondere Abrechnungsfälle aus verschiedenen Branchen und Unternehmensformen. Dabei wird auch auf unternehmensspezifische Besonderheiten wie Tarifbindung, betriebliche Sonderregelungen und international tätige Unternehmen eingegangen - etwa im Hinblick auf Grenzgänger, Auslandsentsendungen oder Doppelbesteuerungsabkommen.

Der Kurs richtet sich an spezialisierte Mitarbeitende im Personalbereich, die regelmäßig mit komplexen lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Sachverhalten befasst sind - etwa in der Entgeltabrechnung, im Steuerwesen oder in der Personaladministration. Vorausgesetzt werden fundierte Kenntnisse in der Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie ein sicherer Umgang mit grundlegenden Begriffen und Verfahren aus Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht.

Nach erfolgreicher Bearbeitung aller Kursinhalte erhalten die Teilnehmenden ein institutsinternes Zertifikat, das den Abschluss der Fachspezialisierung dokumentiert und die bearbeiteten Themen detailliert aufführt. Ziel des Kurses ist es, eine hohe Handlungssicherheit bei der rechtssicheren Umsetzung anspruchsvoller Abrechnungsfälle zu vermitteln und die professionelle Zusammenarbeit mit Prüfinstanzen und Behörden zu unterstützen.