Gewaltschutzbeauftragte haben in Wohnbereichen und Werkstätten eine herausragende Stellung. Sie sorgen dafür, dass sich Menschen dort sicher und gut aufgehoben fühlen. Gewaltschutz ist eine Aufgabe mit großer Verantwortung. Diese setzte einiges Fachwissen voraus.
Grundlage sind die Gewaltschutzkonzepte nach den Sozial-Gesetzbüchern 8 (Kinder- und Jugendschutz) sowie 9 (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen).
Beauftragte für Gewaltschutz nehmen eine zentrale Rolle innerhalb der Einrichtung ein. Sie beraten die Leitungsebene umfassend zu allen Fragen der Prävention und Intervention und stellen sicher, dass Mitarbeitende ihre Verantwortung im Bereich Gewaltschutz sowohl theoretisch als auch praktisch verinnerlichen. Als direkte Ansprechpartner*innen für Bewohner*innen sowie für Beschäftigte in der Werkstatt bieten sie vertrauensvolle Unterstützung und Orientierung.
Darüber hinaus fungiert sie als offiziell befugtes Bindeglied zwischen dem Träger und externen Stellen. In Situationen drohender oder akuter Konflikte kann sie diese gezielt einbeziehen, um frühzeitig und wirksam zu intervenieren. Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich ist das Netzwerken: Behörden, Ämter, Beratungsstellen bis hin zur Justiz müssen genau wissen, an wen sie sich in einer Krisensituation wenden können. So wird wertvolle Zeit gespart - zum Schutz der Betroffenen und zur Stabilisierung der Situation.
Ziele der Weiterbildung
• Verständliche Gewaltschutzkonzepte erstellen und pflegen
• Sie kennen den Unterschied zwischen Prävention und Intervention und deren Umsetzung in der Praxis.
• Erkennen aller Arten von Gewalt, die Konflikte verursachen kann
• Vorbeugung von Gewalt
• Eigenständiges Handeln bei einem Vorfall von Gewalt
• Sie kennen Methoden, Gewalt zu stoppen und Konflikte zu bereinigen.
• Sie verhindern mit Neuerungen, dass sich Vorfälle wiederholen.
• Methoden um Mitarbeitende und Klientinnen zu schulen
• Konfliktvermeidung und friedfertiges Miteinander
• Gesetze und Vorschriften für richtiges Handeln
• Sie kennen die besonderen Herausforderungen, wenn Kinder und Jugendliche in der Einrichtung bzw. in den Wohnungen der Klient*innen leben.
• Sie wissen, welche strafrechtlichen Folgen ein Fehlverhalten von Mitarbeitenden aber auch von Klient*innen haben kann.