Was fordert das Gesetz von Ihnen?
Das "neue" Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) trat bereits am 01.10.2006 in Kraft. Es regelt den Berufszugang für Lkw-Fahrer neu und wurde zum 10. September 2009 erstmalig wirksam. Wer ist betroffen? Alle Fahrer, die im Güter- oder Werkverkehr gewerblich fahren und mit einem Fahrzeug unterwegs sind, für das die Fahrerlaubnis Klasse C1, C1E, C oder CE erforderlich ist.

Für alle gewerblich tätigen Lkw-Fahrer ist die regelmäßige Weiterbildung nachzuweisen. Die Weiterbildung wird durch 35 Stunden Unterricht (je 60 Min.) alle 5 Jahre (ohne Prüfung) erworben. Hier ergeben sich nun zwei unterschiedliche Möglichkeiten, diese 35 Stunden alle 5 Jahre nachzuweisen.

Weiterbildung Güterverkehr

? 5 Tage zu je 7 Std im Block mit Praxispart ECO-Training
? ODER 5 Tage über 5 Jahre verteilt

Inhalte der 5 Tagesmodule

Modul 1: Eco-Training ? Eine wirtschaftliche Fahrweise wirkt kostendämpfend und das nicht allein durch sinkenden Kraftstoffverbrauch, sondern auch durch geringeren Verschleiß. Dieser Tag kann sowohl als Praxistag mit DEULA-Lkw, bei Gruppen auch mit eigenem Lkw oder nur in der Theorie durchgeführt werden.

Modul 2: Kontrollgeräte und Sozialvorschriften ? Kenntnisse zu den allgemeinen und sozialrechtlichen Vorschriften sind nicht nur Voraussetzung, um rechtlich auf dem aktuellen Stand zu sein, sondern auch wichtig, um im Fahrerinteresse die Gefahren zu senken.

Modul 3: Sicherheit im Fokus ? Der richtige Umgang mit den immer höheren Standards an Sicherheitstechnik im modernen Lkw macht es für den Fahrer unumgänglich, sich stets weiterzubilden, vor allem zum Verhalten in Grenzsituationen.

Modul 4: Der Kunde im Mittelpunkt ? Auftreten, Kommunikation und Verhalten des Fahrers beeinflussen das Ansehen des Unternehmens und dessen Erfolg. Wie kann der Fahrer aktiv zum Unternehmenserfolg beitragen?

Modul 5: Ladungssicherung optimieren ? Unzureichende Ladungssicherung ist eine der Hauptursachen für schwerste Unfälle. Wie können Fahrer ihre Ladung richtig verladen und verzurren?

Bitte melden Sie sich rechtzeitig zu den Weiterbildungsmodulen an! Da die Teilnehmer 7 Tage vor Lehrgangsbeginn verpflichtend beim Ministerium gemeldet werden müssen, können kurzfristige Anmeldungen leider nicht berücksichtigt werden.