Fahrer, die nach dem 10.09.2009 den Führerschein Kl. C1,C1E, C oder CE erteilt bekommen und im Güterverkehr gewerblich fahren wollen, müssen eine Grundqualifikation gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) vom 01.10.06 nachweisen. Sie erwerben diese Grundqualifikation bei der DEULA durch die Teilnahme am Lehrgang "Beschleunigte Grundqualifikation Güterverkehr" einschl. einer Theorie-Prüfung durch die IHK von 1,5 Std. Die enthaltenen fahrpraktischen Übungen sind ihr persönliches Anwendungstraining für den Einsatz als Lkw-Fahrer.
Ausnahmen: Alter Führerschein Klasse 3, Klasse C1 oder Klasse BE vor dem 10.09.2009 sind von der Grundqualifikation befreit.
Voraussetzungen:
Ab Mindestalter 18 Jahre: Der Einsatz auf Fahrzeugen der Führerscheinklassen C1 oder C1E ist möglich.
Ab Mindesalter 21 Jahre: Keine Beschränkung des Einsatzes. Ein Gültiger Führerschein Kl. C oder CE sollte bereits vorliegen.
Inhalte:
Eco-Training & Assistenzsysteme, Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber, Gefahrenwahrnehmung, Schadensprävention, Sicherheit für Ladung und Fahrgast
- Technische Ausstattung und Fahrphysik
- Optimale Nutzung der kinematischen Kette
- Sozialvorschriften
- Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- Kriminalität und Schleusung illegaler Einwanderer
- Gesundheitsschäden vorbeugen
- Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
- Verhalten in Notfällen
- Gewährleistung der Sicherheit der Ladung
- Kenntnis der Vorschriften im Güterverkehr
- Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
- Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterverkehrs und der Marktordnung
Fahrpraktische Übungen
Vorteile:
Die intensive Schulung durch erfahrene Ausbilder sichert Ihren Prüfungserfolg und Ihre berufliche Zukunft als LKWE-Fahrer