Fahrer, die nach dem 10.09.2009 den Führerschein Kl. C1,C1E, C oder CE erteilt bekommen und im Güterverkehr gewerblich fahren wollen, müssen eine Grundqualifikation gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) vom 01.10.06 nachweisen. Sie erwerben diese Grundqualifikation bei der DEULA durch die Teilnahme am Lehrgang "Beschleunigte Grundqualifikation Güterverkehr" einschl. einer Theorie-Prüfung durch die IHK von 1,5 Std. Die enthaltenen fahrpraktischen Übungen sind ihr persönliches Anwendungstraining für den Einsatz als Lkw-Fahrer.

Ausnahmen: Alter Führerschein Klasse 3, Klasse C1 oder Klasse BE vor dem 10.09.2009 sind von der Grundqualifikation befreit.

Voraussetzungen:

Ab Mindestalter 18 Jahre: Der Einsatz auf Fahrzeugen der Führerscheinklassen C1 oder C1E ist möglich.
Ab Mindesalter 21 Jahre: Keine Beschränkung des Einsatzes. Ein Gültiger Führerschein Kl. C oder CE sollte bereits vorliegen.

Inhalte:

Eco-Training & Assistenzsysteme, Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber, Gefahrenwahrnehmung, Schadensprävention, Sicherheit für Ladung und Fahrgast

- Technische Ausstattung und Fahrphysik

- Optimale Nutzung der kinematischen Kette

- Sozialvorschriften

- Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle

- Kriminalität und Schleusung illegaler Einwanderer

- Gesundheitsschäden vorbeugen

- Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung

- Verhalten in Notfällen

- Gewährleistung der Sicherheit der Ladung

- Kenntnis der Vorschriften im Güterverkehr

- Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt

- Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterverkehrs und der Marktordnung

Fahrpraktische Übungen

Vorteile:

Die intensive Schulung durch erfahrene Ausbilder sichert Ihren Prüfungserfolg und Ihre berufliche Zukunft als LKWE-Fahrer