Der Kurs beinhaltet die Erlangung der Fahrerlaubnisklassen C und CE (einzeln oder in Kombination). Die Kurse sind allgemein zugänglich. Es wird die Fahrerlaubnis nach dem neuen EU-Recht erworben.

Ganztägige Intensivausbildung!

Mindestalter: 21 Jahre oder 18 Jahre bei Berufsausbildung als Kraftfahrer/in (nur im Inland), während der Berufsausbildung

Voraussetzungen Klasse C
Vorbesitz Klasse B erforderlich

beinhaltet Kraftfahrzeuge

- ausgenommen Kfz der Klassen A1, A2 und A
- zulässige Gesamtmasse über 7 500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger bis 750 kg zG

Einschluss: C1

Klasse CE bei Vorbesitz Klasse C

Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit

- zG Anhänger über 750 kg

Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D