Als Umschulung wird eine weitere Aus- oder Weiterbildung bezeichnet, die nach der bisher ausgeübten oder erlernten Tätigkeit absolviert wird. Als Voraussetzung für eine Umschulung gilt ein bereits erlernter Beruf.
Umschulung: betriebliche und überbetriebliche Umschulungsmaßnahmen
Aktualisiert am 13. Juli 2026 · WuU.de Redaktion
Grundsätzlich unterscheidet man drei Arten der Umschulung
Eine Umschulung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) wird als betriebliche Umschulung bezeichnet. Ähnlich wie bei einer Ausbildung absolvieren die Umschüler die Ausbildung in einem Betrieb. Dazu parallel können sie den Unterricht an einer Berufsschule wahrnehmen, wobei dieser nicht verpflichtend, aber empfehlenswert ist. Die Finanzierung wird durch die Zahlung einer Ausbildungsvergütung oder durch Unterhaltsleistungen eines Leistungsträgers, wie etwa der Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherung, sichergestellt.
In einigen Bereichen findet keine betriebliche Ausbildung, sondern eine Ausbildung an einer Berufsfachschule statt. Hier entfällt eine Ausbildungsvergütung; stattdessen wird Schulgeld fällig, das jedoch häufig durch einen Leistungsträger nach entsprechender Antragstellung übernommen wird.
Bei der Umschulung bei einem Bildungsträger übernimmt der Bildungsträger die Funktion eines Ausbildungsbetriebes – die sogenannte überbetriebliche Umschulung. Der Bildungsträger organisiert die Ausbildung mittels Praktika in verschiedenen Betrieben, unterhält jedoch auch eigene Lehrwerkstätten oder Lehrfirmen. Die Ausbildung kann ebenfalls über einen Leistungsträger finanziert werden; Gleiches gilt für weitere Lebenshaltungskosten.
Eine Umschulung wird entweder mit einem Gesellenbrief oder mit einem IHK-Abschluss beendet und ermöglicht dann häufig einen Wiedereintritt in das Berufsleben. Umschulungen werden in den unterschiedlichsten Bereichen angeboten – zum Beispiel Gesundheit, Handwerk, Dienstleistung und Wirtschaft, Erziehung und Soziales sowie Technik. Je nach aktueller Arbeitsmarktlage werden vor allem Fachkräfte in einzelnen Bereichen immer wieder gesucht.
Ist eine Umschulung dasselbe wie eine Ausbildung?
Grundsätzlich ist es das Ziel beider Ausbildungsformen, einen anerkannten Berufsabschluss zu erwerben. Bei einer Ausbildung handelt es sich um den Erwerb eines ersten Berufsabschlusses nach Absolvieren eines Schulabschlusses. Eine Umschulung setzt eine erste Berufsausbildung voraus; zudem wird davon ausgegangen, dass der Bewerber bereits Erfahrungen im Berufsleben gesammelt hat. Inhaltlich unterscheiden sich Ausbildung und Umschulung nur geringfügig, auch Dauer und Modalitäten gestalten sich ähnlich.
Wie lange dauert eine Umschulung?
Die Dauer einer Umschulung unterscheidet sich kaum vom zeitlichen Umfang einer Ausbildung und variiert je nach Ausbildungsart (dual, überbetrieblich). Im kaufmännischen Bereich umfassen Umschulungen in der Regel drei Jahre, während man für eine Umschulung in einem technischen Beruf etwa dreieinhalb Jahre benötigt. Geförderte Umschulungen über Bildungsträger sind häufig um ein Drittel verkürzt.
Was sind typische Gründe für eine Umschulung?
Da der Arbeitsmarkt einem ständigen Strukturwandel unterliegt, können die unterschiedlichsten Gründe für eine Umschulung verantwortlich sein. Als häufigste gelten Erkrankungen physischer und psychischer Art, gefolgt von Unzufriedenheit im erlernten Beruf, geringen Chancen auf dem Arbeitsmarkt sowie einer längeren Zeit der Arbeitslosigkeit.
So kann es möglich sein, dass Betroffene nach einer schweren Erkrankung – etwa einem Bandscheibenvorfall, einem Herzinfarkt oder einem Burn-out – die bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben können und nach neuen Möglichkeiten suchen. Auch nach der Geburt eines Kindes, nach einem Wohnortwechsel oder aufgrund ungünstiger Arbeitszeiten wie Schichtarbeit kann es sinnvoll sein, mittels einer Umschulung die persönliche und finanzielle Situation langfristig zu verbessern. Andere Gründe wie Mobbing am bisherigen Arbeitsplatz können ebenfalls dazu führen, sich einer anderen Aufgabe zuzuwenden.
- Erkrankungen physischer oder psychischer Art
- Unzufriedenheit im erlernten Beruf
- Schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt
- Längere Zeit der Arbeitslosigkeit
- Geburt eines Kindes, Wohnortwechsel
- Mobbing oder finanzielle Gründe
Welche beruflichen Karrierechancen bietet eine Umschulung?
Das Ziel einer Umschulung besteht darin, im neu erlernten Beruf eine Anstellung zu finden und möglichst langfristig im Arbeitsleben zu verweilen. Vor Antritt sollte genau geprüft werden, ob die Chancen im bisherigen Beruf tatsächlich ausgeschöpft sind – zum Teil ist es einfacher und kostengünstiger, durch eine Fortbildung bessere Einstellungschancen zu erlangen.
Erfolgt die Umschulung aus gesundheitlichen Gründen, ist es ratsam, die physischen und psychischen Belastungen der neuen Tätigkeit genau zu hinterfragen – günstig dafür ist ein Praktikum, ebenso die Rücksprache mit dem behandelnden Arzt. Sinnvoll ist außerdem eine ausführliche Beratung zur Arbeitsmarktsituation im neuen Berufsfeld bei der Agentur für Arbeit: Werden in der neuen Tätigkeit langfristig keine Arbeitskräfte gesucht, ist das Ziel einer Umschulung verfehlt.
Wann bezahlt das Arbeitsamt eine Umschulung?
Die Agentur für Arbeit kann die Kosten für eine Umschulung übernehmen, muss es jedoch nicht – es handelt sich um eine Ermessensentscheidung, die im Einzelfall geprüft wird. Voraussetzung ist die Vollendung des 18. Lebensjahres; zudem sollte eine Erstausbildung vorliegen, die allerdings nicht abgeschlossen sein muss.
Gründe für eine Kostenübernahme: Der Antragsteller findet im bisherigen Beruf keine Anstellung mehr, die Ausübung ist aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich (etwa bei einer Berufskrankheit oder nach einem Unfall), die Einstiegschancen im bisherigen Beruf sind schlecht, oder die Ziel-Branche ist stark nachgefragt mit Aussicht auf langfristige Anstellung. Eine vorliegende oder drohende Arbeitslosigkeit gilt ebenfalls als Grund.
Wie viel Geld bekomme ich vom Arbeitsamt für die Umschulung?
Je nach Art der Umschulung fallen unterschiedliche Leistungen an: Bei einer betrieblichen Umschulung erhält der Umschüler eine Ausbildungsvergütung. Wird die Umschulung bei einem Bildungsträger absolviert, übernimmt die Agentur für Arbeit mittels eines Bildungsgutscheins die Lehrgangsgebühren in vollem Umfang.
Bei wohnortnaher Umschulung werden die täglichen Fahrtkosten übernommen. Ist eine auswärtige Unterbringung nötig, werden Anreise und Heimfahrt sowie eine monatliche Fahrt zum Wohnort gewährt; die Unterbringung selbst kann mit bis zu 340 Euro monatlich finanziert werden, dazu eine Verpflegungspauschale von bis zu 136 Euro. Für die Kinderbetreuung wird ein Betrag von 130 Euro je Kind bereitgestellt. Zum Lebensunterhalt: Umschulungen finden meist tagsüber statt; für Bezieher von Arbeitslosengeld gelten Sonderregelungen zum Bezugszeitraum – Einzelheiten sollten mit der zuständigen Beratungsfachkraft besprochen werden.
Wie viele Urlaubstage habe ich während der Umschulung?
Der Urlaubsanspruch wird im Umschulungsvertrag festgelegt, der vor Beginn der Maßnahme geschlossen wird. Bei einer betrieblichen Ausbildung werden meist die länderbezogenen Schulferien zugrunde gelegt; bei anderen Trägern kann ein Teil der Urlaubstage festgelegt sein, der andere Teil etwa während einer Praktikumszeit genommen werden. Zur Sicherheit sollten diese Zeiten vor Antritt der Umschulung genau besprochen werden.
Wie beantrage ich eine Umschulung?
Zuerst ist ein Gesprächstermin mit der zuständigen Beratungsfachkraft der Arbeitsagentur erforderlich – gesetzlich vorgeschrieben, wenn die Umschulung gefördert werden soll, und sinnvoll, um gemeinsam das Für und Wider abzuwägen. Auf das Gespräch sollte man gut vorbereitet sein: Es kommt darauf an, die Gründe für die Umschulung deutlich zu machen, denn die Fachkräfte verfügen über einen Ermessensspielraum bei der Bewilligung.
Ratsam ist, sich mit der aktuellen Arbeitsmarktsituation vertraut zu machen und bereits einen Tätigkeitsbereich ausgewählt zu haben – idealerweise einen mit hoher Nachfrage. Für einige Lehrgänge sind erste praktische Erfahrungen vorgeschrieben; ein Praktikum in der zukünftigen Branche kann daher für die Bewilligung von Vorteil sein. Nach dem Gespräch wird der formelle Antrag auf Förderung gestellt; welche Formulare und Zeugnisse notwendig sind, klärt die Beratungsfachkraft.
Was kann ich tun, wenn meine Umschulung abgelehnt wurde?
Wird der Antrag abgelehnt, empfiehlt es sich, die Begründung zu überarbeiten: Unter Umständen sind die Gründe nicht ausreichend dargelegt. Liegen ärztliche Atteste oder Gutachten vor, sollten diese vorgelegt werden. Manchmal ist es auch hilfreich, eine Umschulung für einen anderen Tätigkeitsbereich mit besseren Arbeitsmarktaussichten zu beantragen. Wird der Antrag trotzdem abgelehnt, kommen andere Leistungsträger infrage – etwa die Rentenversicherung oder die Berufsgenossenschaft.
Weshalb fördert die Rentenversicherung Umschulungen?
Die Rentenversicherung hat ein großes Interesse daran, Erwerbslosigkeit oder eine vorzeitige Berentung zu verhindern – beides belastet die Rentenkasse. Deshalb sind im sechsten Sozialgesetzbuch die „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ festgeschrieben, die Versicherten etwa eine Umschulung ermöglichen.
Voraussetzung ist, dass der Versicherte bereits fünfzehn Jahre Beiträge eingezahlt hat oder eine Erwerbsminderungsrente erhält – und dass eine andere Förderung, zum Beispiel über die Agentur für Arbeit, ausgeschlossen ist. Dann kann ein „Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben“ gestellt werden, der die Rückkehr in das Berufsleben ermöglicht.
Themen in Umschulung
- Umschulung zum Fachinformatiker/in - Anwendungsentwicklung oder Systemintegration
- Umschulung zum/zur Altenpfleger/in
- Umschulung zum/zur Berufskraftfahrer/in
- Umschulung zum/zur Bürokaufmann/-frau
- Umschulung zum/zur Erzieher/innen
- Umschulung zum/zur Fotograf/in
- Umschulung zum/zur Friseur/in
- Umschulung zum/zur Immobilienkaufmann/-frau
- Umschulung zum/zur Industriekaufmann/-frau
- Umschulung zum/zur Industriemechaniker/in
- Umschulung zum/zur Kraftfahrzeugmechatroniker/in
- Umschulung zum/zur Lehrer/in
- Umschulung zum/zur Lokführer/in (Eisenbahner/in)
- Umschulung zum/zur Mediengestalter/in
- Umschulung zum/zur Medizinische/n Fachangestellte/n
- Umschulung zum/zur Physiotherapeuten/-therapeutin
- Umschulung zum/zur Steuerfachangestellten
- Umschulung zum/zur Tierpfleger/in (Weiterbildung)
- Umschulung zum/zur Verwaltungsfachangestellten