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Umschulung zum/zur Mediengestalter/in

Berufsbild Mediengestalter/in

Der Beruf des/der Mediengestalters/-gestalterin wird in verschiedenen Fachrichtungen ausgebildet. Mediengestalter/innen Bild und Ton obliegt die Planung von Medienproduktionen sowie deren Durchführung. Sie stellen Bild- und Tonaufnahmen her, bearbeiten diese und richten medienspezifische Produktionssysteme ein. Dabei berücksichtigen sie sowohl redaktionelle als auch gestalterische Gesichtspunkte. Mediengestalter/innen Bild und Ton sind vor allem in der Medienbranche tätig, beispielsweise in Film- oder Tonstudios, in Werbeagenturen oder bei Rundfunkveranstaltern. Korrespondenz- und Nachrichtenbüros kommen als Arbeitgeber ebenfalls infrage. In Firmen der Multimediatechnik, welche Bild-, Ton- und Datenträger vervielfältigen finden sich gleichfalls Beschäftigungsfelder.

Im Fachgebiet Digital und Print übernehmen die Mediengestalter/innen die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten für die Gestaltung digitaler oder gedruckter Informationsmittel in Absprache mit ihren Auftraggebern. Zudem entwerfen und erstellen sie Medienprodukte. In der Fachrichtung Digital und Print/Beratung und Planung beraten und betreuen Mediengestalter/innen Kunden und arbeiten Angebote für Produkte aus dem Bereich Medien aus. Sie bearbeiten Aufträge, planen Projekte und präsentieren die Ergebnisse. Ihr vorwiegendes Arbeitsfeld findet sich in Werbeagenturen und Werbeabteilungen größerer Unternehmen oder Verlage. Beispielsweise werden sie in der Anzeigenberatung eingesetzt. In Firmen der Druck- und Medienwirtschaft sind sie zum Beispiel für die Akquise von Neukunden zuständig.

Mediengestalter/innen Digital und Print/Fachrichtung Gestaltung und Technik befassen sich mit der Gestaltung von Medienprodukten und der Planung von Produktionsabläufen. Sie bereiten Daten für deren Einsatz in digitalen Medien auf und stellen sie passend zum jeweiligen Verwendungszweck zusammen. In diesem Fachgebiet tätige Mediendesigner/innen arbeiten hauptsächlich in Druck- und Medienwirtschaftsunternehmen, in Werbeagenturen oder in Werbeabteilungen größerer Unternehmen. Zudem können sie in Fotolabors oder bei Herstellern von Online-Medien angestellt sein.

Im Fachbereich Konzeption und Visualisierung analysieren die Mediengestalter/innen Zielgruppen und erstellen Medienkonzeptionen. Sie präsentieren ihren Kunden Entwürfe und bereiten diese für die mediengerechte Weiterverarbeitung auf. Bevorzugt arbeiten sie in Werbeagenturen bzw. in Werbeabteilungen größerer Unternehmen. In Firmen für Druck- und Medienwirtschaft und in Verlagen finden sich weitere Tätigkeitsfelder. Darüber hinaus bieten sich Medienagenturen in den Bereichen Multimedia oder Bilderdienste als Arbeitgeber an.

Mediengestalter/innen Flexografie stellen Flexodruckplatten, Stempel, Schilder, Gravuren und Folienbeschriftungen her. Sie gestalten digitale und analoge Vorlagen wie Bilder, Manuskripte oder Grafiken und arbeiten diese am Bildschirm gemäß typografischer Grundsätze auf. Beschäftigungsfelder finden sich in Unternehmen, die flexografische Produkte herstellen.

Mediengestalter/innen sind hauptsächlich zu normalen Wochenarbeitszeiten tätig. Im Bereich Bild und Ton kann es durch unkalkulierbare aktuelle Ereignisse und der daraus resultierenden kurzfristigen Änderung des Sendeplans zu Zeitdruck kommen. Enge Produktionstermine können zu Mehrarbeit führen. In den anderen Fachgebieten treten insbesondere vor Präsentationsterminen oder vor der Abgabe eines Auftrags häufig Arbeitsspitzen auf. Bei einem Besuch der Kunden vor Ort müssen sich Mediengestalter/innen nach deren Terminvorstellungen richten. Werden in größeren Unternehmen internationale Projekte betreut, finden Kundentermine zum Teil in weiterer Entfernung, manchmal auch im Ausland statt.

Mediengestalter/innen müssen sich auf dem Arbeitsmarkt gegen zahlreiche Konkurrenten durchsetzen. Da sie sich jedoch meist sehr flexibel auf unterschiedlichste Probleme einstellen können, ist eine branchenübergreifende Tätigkeit ebenfalls denkbar. Angehende Mediengestalter/innen verbessern ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erheblich, wenn sie während der Ausbildung die von Kammern, Betrieben und Berufsschulen angebotenen Zusatzqualifikationen in Anspruch nehmen. Diese durch Zertifikat oder Zeugnis beurkundeten Fortbildungen werden zum Teil auf spätere Weiterbildungsmaßnahmen angerechnet. Teilweise legen sie auch den Grundstein für die Tätigkeit in ausgewählten Bereichen oder für eine Spezialisierung in Richtung Qualitätsmanagement, Projektmanagement oder Qualitätskontrolle.

Gehalt als Mediengestalter/in

Das Einkommen von Mediengestalter/innen hängt in erster Linie von den an sie gestellten Anforderungen ab. Verantwortlichkeit und Berufserfahrung werden in der Regel ebenfalls berücksichtigt. Zum Teil zahlen die Arbeitgeber neben der Grundvergütung ein 13. Monatsgehalt, vermögenswirksame Leistungen oder Urlaubsgeld. Es treten sowohl branchenabhängige als auch regionale Einkommensunterschiede auf. Je nach gewählter Fachrichtung kann das Gehalt beispielsweise zwischen 2.341 Euro und 2.928 Euro liegen.

Weitere Aufstiegsmöglichkeiten

Da die Medien sich rasant weiterentwickeln, kommen Mediengestalter/innen nicht umhin, sich der Entwicklung anzupassen und ihr Wissen ständig zu erweitern. Fachliche Anpassungsweiterbildungen werden in großer Themenvielfalt angeboten. Weiterbildungen im Bereich Druckvorstufe, Druckverfahren oder Grafik und Schriftgestaltung sind ebenso zu finden wie zu den Sachgebieten Grafik- und Bildbearbeitungsprogramme, Medientechnik oder Desktop-Publishing. Für die Spezialisierung bieten sich Themen an wie Illustration und Layout von Online-Medien, Webdesign, Websites oder Datenbanken, Kundenberatung, Akquisation, Projektassistenz oder Aufbereitung von Daten.

Aufstiegsweiterbildungen wie die Prüfung zur Medienfachwirt/in, zum/zur Industriemeister/in Printmedien oder zum Flexografenmeister/zur Flexografenmeisterin sind naheliegend für den beruflichen Aufstieg. Wer beispielsweise Leitungs- und Spezialfunktionen auf mittlerer Führungsebene übernehmen möchte, findet entsprechende Fortbildungsmöglichkeiten in den Bereichen Medienbetriebswirt/in, Techniker/in Druck- und Medientechnik oder Medienfachwirt/in.

Mediengestalter/innen, die über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen, können einen Bachelorabschluss in den Studienfächern Medien- und Multimediatechnik, Druck- und Medientechnik, Medienproduktion oder im Fach Mediendesign,-kunst erwerben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Hochschulausbildung auch ohne eine schulische Zugangsberechtigung zu verwirklichen.

Mediengestalter/innen können sich mit Unternehmen, die ihren Fachbereichen entsprechen, selbstständig machen. So bietet sich für das Fachgebiet Bild und Ton eine eigene Firma im Bereich Bild- und Tontechnik an. Mediengestalter/innen Digital und Print/Beratung und Planung haben die Möglichkeit sich mit einer Firma der Druckvorstufe eine Existenz aufbauen. Mit einer Ausbildung in Gestaltung und Technik oder Konzeption und Visualisierung steht darüber hinaus die Sparte Grafikdesign offen, während Mediengestalter/innen Flexografie einen eigenen Stempelherstellungsbetrieb oder ein Verkaufsgeschäft des Flexohandwerks gründen können.

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umschulung

Je nach angestrebtem Fachgebiet bieten gute Kenntnisse in Physik, Mathematik, Deutsch, Englisch, Wirtschaft, Kunst und Werken/Technik eine nützliche Grundlage für die Umschulung zum/zur Mediengestalter/in. Auch Erfahrungen und Fertigkeiten auf dem Gebiet der Datenverarbeitung können förderlich sein. Gestalterisches Talent, technisches Verständnis, Kreativität, Fähigkeit zur Teamarbeit und Freude an genauem Arbeiten gehören ebenfalls zu den Voraussetzungen, über die ein/e Mediengestalter/in verfügen sollte.

Finanzierung der Umschulung

Die Kosten einer Umschulung zum/zur Mediengestalter/in können mittels eines Bildungsgutscheins von der Agentur der Arbeit oder der Jobcenter übernommen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Maßnahme der Verhinderung einer akut drohenden Arbeitslosigkeit dient oder die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erheblich verbessert. Unter bestimmten Bedingungen kommen auch die Rentenversicherung oder der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr für die Finanzierung der Ausbildung infrage.

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