Pflichtfortbildung für Fahrlehrer alle 4 Jahre mit für den Berufsalltag wichtigen Themen:
- aktuelle Änderungen im Fahrlehrergesetz und in der Fahrerlaubnisverordnung
- elektronische Prüfprotokolle und Lernstandsbeurteilung
- Übergangsfristen und aktuelle Untersuchungen
- Bewertung von Lehr- und Lernmethoden
AufstiegsfortbildungPräsenz
Fahrlehrerfortbildung nach §53 (1) FahrlG
Verkehrs College Vogtland · Oelsnitz/Vogtland
- Art
- Aufstiegsfortbildung
- Abschluss
- Teilnahmebescheinigung
- Lernform
- Präsenz
- Start
- nächster Start: 2026-11-29
Über den Kurs
Pflichtfortbildung für Fahrlehrer alle 4 Jahre mit für den Berufsalltag wichtigen Themen: - aktuelle Änderungen im Fahrlehrergesetz und in der Fahrerlaubnisverordnung - elektronische Prüfprotokolle und Lernstandsbeurteilung - Übergangsfristen und aktuelle Unte…
Lerninhalte
Häufige Fragen zu „Fahrlehrerfortbildung nach §53 (1) FahrlG“
Wie lange dauert „Fahrlehrerfortbildung nach §53 (1) FahrlG“?
Die Aufstiegsfortbildung dauert ca. 1 Woche.
Welchen Abschluss erhalte ich bei „Fahrlehrerfortbildung nach §53 (1) FahrlG“?
Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du: Teilnahmebescheinigung.
In welcher Lernform findet „Fahrlehrerfortbildung nach §53 (1) FahrlG“ statt?
Die Aufstiegsfortbildung wird in Präsenz angeboten.
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