Bus- und LKW-Fahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Diese gesetzliche Verpflichtung gilt seit dem 10. September 2008 (Personenverkehr) bzw. seit dem 10. September 2009 (Güterverkehr). Dafür absolviert der Fahrer 35 Stunden in einer Kompaktschulung oder Einzelschulungen von mindestens 7 (Zeit) Stunden (5 mal 7 Stunden). Die erste Weiterbildung für Lkw-Fahrer ist nach BKrFQG bis einschließlich 9. September 2014 zu absolvieren.


Seminarinhalt:

Modul 5: Ladungssicherung

Rechtliche Grundlagen → Gesetze zur Ladungssicherung und Fahrgastsicherheit
Physikalische Kräfte → Wirkende Kräfte während der Fahrt
Sicherungsarten & Hilfsmittel → Methoden und Werkzeuge zur Ladungssicherung
Lastverteilung → Optimales Be- und Entladen
Gefahrgutbeförderung → Freimengenregelung
Sicherheitsmängel & Kontrollen → Erkennung und Prävention

Seminarziel:

Bescheinigung nach §5 BKrFQG und §4 BKrFQV zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde