Bus- und LKW-Fahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Diese gesetzliche Verpflichtung gilt seit dem 10. September 2008 (Personenverkehr) bzw. seit dem 10. September 2009 (Güterverkehr). Dafür absolviert der Fahrer 35 Stunden in einer Kompaktschulung oder Einzelschulungen von mindestens 7 (Zeit) Stunden (5 mal 7 Stunden). Die erste Weiterbildung für Lkw-Fahrer ist nach BKrFQG bis einschließlich 9. September 2014 zu absolvieren.


Seminarinhalt:
Modul 1: Eco-Training ohne Praxisanteil
Modul 2: (Sozial-) Vorschriften für den Güterverkehr
Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
Modul 4: Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi
Modul 5: Ladungssicherung


Seminarziel:
Bescheinigung nach §5 BKrFQG und §4 BKrFQV zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde