Modul 3 der Qualifizierung „Ergänzungskraft in bayerischen Kindertageseinrichtungen – Block B“ greift Grundlagen aus Block A auf, vertieft diese und ergänzt Kompetenzen für pädagogisches Planen, Handeln und Reflektieren. Themen umfassen Interaktionen mit Kindern nach BayBEP, Umsetzung von Partizipation, Beobachtung und Dokumentation, Bildungs- und Erziehungspartnerschaft sowie Verknüpfung von Bildungsbereichen des BayBEP.​ Ab Beginn von Modul 3 ist eine Tätigkeit in einer Kita, Großtagespflege oder im schulischen Ganztag möglich. Inhalte Eigenverantwortliches pädagogisches Reflektieren, Handeln und Planen. Kompetenzen zur Rolle als Ergänzungskraft. Kompetenzen zu gruppenbezogenen pädagogischen Prozessen. Kompetenzen zu Partizipation von Kindern und Familien, Umgang mit pädagogischen Situationen und kindlichen Bildungsprozessen. Kompetenzen zu Schlüsselprozessen wie Beobachten, Dokumentieren, Bildungspartnerschaft und Übergänge. Zulassungsvoraussetzungen Teilnehmende können einsteigen bei: Abgeschlossenem Modul 2 oder Mindestens zweijähriger nicht-einschlägiger Berufsausbildung (In- oder Ausland) oder Abgeschlossener Ausbildung zum/r Heilerziehungspflegehelfer*in oder Abgeschlossener Weiterbildung „Ergänzungskraft für Grundschulkindbetreuung“ oder Abgeschlossenem (nicht-einschlägigen) Studium (In- oder Ausland). Zusätzlich erforderlich: Abschluss der Mittelschule oder höher, Nachweis von mindestens 800 Stunden einschlägiger Praxiserfahrung (z. B. Kita, schulischer Ganztag, Tagespflege), Mindestalter 21 Jahre, Bei anderer Erstsprache: Deutschkenntnisse mindestens B2, Bestätigung des Arbeitgebers über Arbeitsplatz in Mini-Kita, Kita, schulischem Ganztag oder Großtagespflege zu Beginn (kein Mindestumfang). Prüfungsanforderungen Kontinuierliche, aktive Teilnahme in allen Lernphasen. Bearbeitung der Online-Lerneinheiten auf KITA HUB Bayern, inklusive Fragen und Dokumentation. Einbringen eines Videos für Videofeedback. Präsentation einer Praxissituation mit Reflexion zentraler Inhalte (inkl. schriftlicher Dokumentation, z. B. Poster oder Text). Fehlzeitenregelung Bis zu 18 UE in Modul 3 können nachgeholt werden, z. B. durch Arbeitsaufträge oder Kleingruppenarbeit; darüber führt zum Abbruch mit Anrechnung besuchter Einheiten. Für Modul 4: bis 12 UE. Bei Unterbrechung der Praxistätigkeit für 2 Monate (42 Tage) oder länger: Qualifizierungspause mit Anrechnung.