Gemäß § 4 PflAPrV sind ausgebildete Praxisanleiter/innen verpflichtet, jährlich mindestens 24 Stunden einer berufspädagogischen Fortbildung zu absolvieren und diese nachzuweisen.
Zielgruppe dieser berufspädagogischen Weiterbildung sind Fachkräfte der Alten- und Gesundheits-/Krankenpflege, die über eine abgeschlossene berufspädagogische Fort- bzw. Weiterbildung als Praxisanleiter/-in verfügen.