Die Maßnahme umfasst theoretische und praktische Ausbildungsinhalte gemäß Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrSchAusbO), Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sowie den Vorgaben des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG).
Ausbildungsinhalte sind insbesondere:

  • Theoretischer Führerscheinunterricht Klasse C1
  • Verkehrsrechtliche und sicherheitsrelevante Grundlagen
  • Fahrzeugtechnik und Abfahrkontrolle
  • Umweltbewusstes und wirtschaftliches Fahren
  • Selbstlernphase zur Vertiefung prüfungsrelevanter Inhalte
  • Praktische Fahrausbildung inkl. Grundfahrübungen
  • Besondere Ausbildungsfahrten (z. B. Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten)
  • Vorbereitung und Durchführung der theoretischen und praktischen * TÜV-Prüfung
  • Erste-Hilfe-Schulung
  • Ärztliche Untersuchung

Theorie und Praxis sind eng miteinander verzahnt und orientieren sich am curricularen Leitfaden für die praktische Ausbildung Lkw.