Die Maßnahme umfasst theoretische und praktische Ausbildungsinhalte gemäß Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrSchAusbO), Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sowie den Vorgaben des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG).
Ausbildungsinhalte sind insbesondere:
- Theoretischer Führerscheinunterricht Klasse C1
- Verkehrsrechtliche und sicherheitsrelevante Grundlagen
- Fahrzeugtechnik und Abfahrkontrolle
- Umweltbewusstes und wirtschaftliches Fahren
- Selbstlernphase zur Vertiefung prüfungsrelevanter Inhalte
- Praktische Fahrausbildung inkl. Grundfahrübungen
- Besondere Ausbildungsfahrten (z. B. Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten)
- Vorbereitung und Durchführung der theoretischen und praktischen * TÜV-Prüfung
- Erste-Hilfe-Schulung
- Ärztliche Untersuchung
Theorie und Praxis sind eng miteinander verzahnt und orientieren sich am curricularen Leitfaden für die praktische Ausbildung Lkw.