Förderung
Dieser Kurs ist förderfähig:
- Aufstiegs-BAföG – Förderung für Aufstiegsfortbildungen mit öffentlich-rechtlichem Abschluss (Meister, Fachwirt, Techniker) – nicht für AZAV-Umschulungen.
Über den Kurs
Die Inhalte des praktischen Teil I der Kfz-Meisterausbildung werden in diesem Kurs durch unsere Dozent/innen praxisnah vermittelt.
Lerninhalte
<p>Die Inhalte des praktischen Teil I der Kfz-Meisterausbildung werden in diesem Kurs durch unsere Dozent/innen praxisnah vermittelt. Zulassungsvoraussetzungen: </p><p>Abschluss als Kfz-Mechaniker/in, Kfz-Elektriker/in, Automobilmechaniker/in oder <br/>Abschluss in einem anderen fahrzeugtechnischen Beruf und ein Jahr Berufspraxis in der Kfz-Instandhaltung oder <br/>Abschluss in einem Metall- oder Elektroberuf und drei Jahre Berufspraxis in der Kfz-Instandhaltung<br/>Inhalt:Handlungsbereich Technik </p><p>Fahrzeugtechnik <br/>Fahrzeugsysteme Werkstatt- und Betriebstechnik<br/>Handlungsbereich Organisation, Kooperation und Kommunikation </p><p>Auftragsabwicklung <br/>Ersatzteil- und Zubehörteilbestimmung <br/>Kostenabschätzung <br/>Dokumentation <br/>Kooperation, Kommunikation und Mitarbeiterqualifizierung <br/>Aufbau- und Ablauforganisation in Kraftfahrzeug-Betrieben <br/>Kundenbetreuung und -beratung<br/>Eine separate Buchung* kann nur kurzfristig vorgenommen werden, da die Platzvergabe im Rahmen von Teil II erfolgt. <br/></p><ul><li>bei separater Buchung des Teil I werden 500,00 € mehr berechnet.</li></ul><br/><ul><li>Bitte berücksichtigen Sie, dass die zu absolvierende Meisterprüfung i.d.R. nicht im angegebenen Lehrgangszeitraum, sondern erst im Anschluss erfolgt. In den Kombikursen (Teil I+II bzw. Teil III+IV) wird jeweils die letzte Meisterprüfung nach Kursende durchgeführt. Konkrete Informationen zu allen Fragen der Prüfung und Prüfungsterminen erhalten Sie in der Geschäftsstelle der Meister- und Fortbildungsprüfungsausschüsse von den zuständigen Mitarbeitenden. - Stand: 09.06.2026</li></ul>
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Häufige Fragen zu „Kfz-Technikerhandwerk Teil I“
Ist „Kfz-Technikerhandwerk Teil I“ förderfähig?
Ja. Für diesen Kurs kommen folgende Förderungen in Betracht: Aufstiegs-BAföG. Die konkrete Bewilligung klärst du mit der jeweiligen Förderstelle (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter).
Wie lange dauert „Kfz-Technikerhandwerk Teil I“?
Die Aufstiegsfortbildung dauert 2 Monate.
Welchen Abschluss erhalte ich bei „Kfz-Technikerhandwerk Teil I“?
Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du: Teilnahmebescheinigung.
In welcher Lernform findet „Kfz-Technikerhandwerk Teil I“ statt?
Die Aufstiegsfortbildung wird in folgender Lernform angeboten: Präsenz.
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