Meister im Zimmererhandwerk Teil I und II
Handwerkskammer Cottbus · Cottbus
Förderung
Dieser Kurs ist förderfähig:
- Aufstiegs-BAföG – Förderung für Aufstiegsfortbildungen mit öffentlich-rechtlichem Abschluss (Meister, Fachwirt, Techniker) – nicht für AZAV-Umschulungen.
Über den Kurs
Geben Sie Ihr fachliches Know-How und das Wissen aus mehreren Arbeitsjahren an den Fachkräftenachwuchs weiter. Sie überwachen und koordinieren die Ausbildung der Fachkräfte von morgen.
Lerninhalte
<p>Geben Sie Ihr fachliches Know-How und das Wissen aus mehreren Arbeitsjahren an den Fachkräftenachwuchs weiter. Sie überwachen und koordinieren die Ausbildung der Fachkräfte von morgen. Die dafür notwendigen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse werden im Rahmen der Meisterschule des Zimmerhandwerks vermittelt. </p><p>Teil I Fachpraxis</p><p>Planungs- und Dokumentationsarbeiten <br/>Herstellen von Bauplänen, Treppen, Schiften, Abbundpläne bearbeiten </p><p>Teil II Fachtheorie </p><p>Bautechnik <br/>Arbeitsvorbereitung <br/>Antragsabwicklung <br/>Betriebsführung</p>
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Häufige Fragen zu „Meister im Zimmererhandwerk Teil I und II“
Ist „Meister im Zimmererhandwerk Teil I und II“ förderfähig?
Ja. Für diesen Kurs kommen folgende Förderungen in Betracht: Aufstiegs-BAföG. Die konkrete Bewilligung klärst du mit der jeweiligen Förderstelle (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter).
Wie lange dauert „Meister im Zimmererhandwerk Teil I und II“?
Die Aufstiegsfortbildung dauert 8 Monate.
Welchen Abschluss erhalte ich bei „Meister im Zimmererhandwerk Teil I und II“?
Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du: Teilnahmebescheinigung.
In welcher Lernform findet „Meister im Zimmererhandwerk Teil I und II“ statt?
Die Aufstiegsfortbildung wird in folgender Lernform angeboten: Präsenz.