Meister im Straßenbauerhandwerk Teil I und II
Handwerkskammer Cottbus · Cottbus
Förderung
Dieser Kurs ist förderfähig:
- Aufstiegs-BAföG – Förderung für Aufstiegsfortbildungen mit öffentlich-rechtlichem Abschluss (Meister, Fachwirt, Techniker) – nicht für AZAV-Umschulungen.
Über den Kurs
Nach dem erfolgreichen Abschluss Ihres Meisterlehrgangs können Sie innerbetrieblich aufsteigen und Ihren eigenen Straßenbauerbetrieb führen.
Lerninhalte
<p>Nach dem erfolgreichen Abschluss Ihres Meisterlehrgangs können Sie innerbetrieblich aufsteigen und Ihren eigenen Straßenbauerbetrieb führen. Dafür erhalten Sie tiefgreifende Kenntnisse hinsichtlich Betriebsführung und Betriebsorganisation, betriebliche Kostenstruktur und die Kennzahlen des Unternehmens ebenso dazu zählen wie die effiziente Nutzung von Marketingmaßnahme und die Entwicklung von Konzepten für den Umgang mit Kunden. </p><p>Teil I Fachpraxis</p><p>Entwurf und Planvorlage <br/>Bau- oder Bauhilfskonstruktion herstellen <br/>Mängelüberprüfung<br/>Teil II Fachtheorie </p><p>Baukonstruktion <br/>Auftragsabwicklung <br/>Betriebsführung und Betriebsorganisation</p>
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Häufige Fragen zu „Meister im Straßenbauerhandwerk Teil I und II“
Ist „Meister im Straßenbauerhandwerk Teil I und II“ förderfähig?
Ja. Für diesen Kurs kommen folgende Förderungen in Betracht: Aufstiegs-BAföG. Die konkrete Bewilligung klärst du mit der jeweiligen Förderstelle (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter).
Wie lange dauert „Meister im Straßenbauerhandwerk Teil I und II“?
Die Aufstiegsfortbildung dauert 6 Monate.
Welchen Abschluss erhalte ich bei „Meister im Straßenbauerhandwerk Teil I und II“?
Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du: Teilnahmebescheinigung.
In welcher Lernform findet „Meister im Straßenbauerhandwerk Teil I und II“ statt?
Die Aufstiegsfortbildung wird in folgender Lernform angeboten: Präsenz.