Durch den demografischen Wandel nimmt die Zahl der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen stark zu. Für die betroffenen Personen sind damit meist Sozialleistungsansprüche verbunden, die durchgesetzt werden wollen. Auch kann es bei Versorgungsmängeln zu Haftungsfragen kommen, die einer objektiven Klärung bedürfen. In solchen Fällen sínd Expert*innen gefragt, die zusätzlich zur pflegefachlichen Kompetenz auch Wissenschaftliches und juristisches Hintergrundwissen mitbringen.


Diese Weiterbildung vermittelt folgende Kompetenzen:
• Sie können die Pflegebedürftigkeit oder den Grad einer Behinderung adäquat einschätzen
• Sie können die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität der und des Versorgungsprozesses beurteilen
• Sie können Gutachten für Gerichte und Leistungsträger und Gegengutachten erstellen, beispielsweise für Sozialgerichte und Stellungnahmen für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen