Gemäß der Ausführungsverordnung des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG) und den Vorgaben nach § 71 Abs. 3 Satz 4, SGB XI
Die Förderung der Lebensqualität von pflegebedürftigen Menschen und der wirtschaftliche Erfolg von Pflegeeinrichtungen sind in hohem Maße abhängig von ihren Leitungskräften. Als verantwortliche Pflegefachkraft steuern Sie an verantwortlicher Stelle die Qualität und Effizienz der Pflege und Betreuung von älteren Menschen. Sie unterstützen die Entwicklung der Mitarbeitenden in multiprofessionellen Teams und beeinflussen entscheidend das Betriebsklima.
Sie lernen unter anderem:
- Grundlagen der pflegerischen Leitung in Einrichtungen und Diensten der Pflege
- Qualitätsanforderungen der Prüfinstanzen zu erfüllen, Ressourcen effizient einzusetzen,
- gesetzliche Vorgaben bei Entscheidungen zu berücksichtigen und einzuhalten,
- erfolgreich im Team zu kommunizieren,
- Veränderungen professionell durchzuführen
Von der Verantwortlichen Pflegefachkraft zur Pflegedienstleitung
Mit dem Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) wird beabsichtigt, für die Weiterbildungen im Pflegebereich einheitliche Standards zu schaffen. Es legt auch die Weiterbildungen zur Verantwortlichen Pflegefachkraft und zur Pflegedienstleitung fest. Die Weiterbildung zur Verantwortlichen Pflegefachkraft wird als Basiskurs (460 Std.) und die zur Pflegedienstleitung als Aufbaukurs (264 Std.) zur Pflegedienstleitung gesehen. Basis- und Aufbaukurs können getrennt oder auch in Folge absolviert werden, je nach dem, welchen Abschluss man machen will.