Freiverkäufliche Arzneimittel dienen der Selbstbehandlung bei einfachen Befindlichkeitsstörungen, können Krankheiten verhüten, heilen oder erkennen sowie deren Symptome lindern. Bekannte Beispiele für sogenannte Fertigarzneimittel sind Baldrianwurzel, Brennnesselkraut, Hagebuttenfrüchte oder Kamillenblüten. Arzneimittel dürfen im Einzelhandel normalerweise nur in Apotheken in Verkehr gebracht werden. Mit dem Nachweis der Sachkenntnis sind sie zudem in Drogerien, Reformhäusern, Erotik-Shops, Zoohandlungen und im Lebensmitteleinzelhandel erhältlich.

Die Sachkenntnis wird durch ein bundesweit einheitliches Prüfungsverfahren vor der Industrie- und Handelskammer nachgewiesen. Die näheren Einzelheiten regelt die Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln.

Mit Hilfe einschlägiger Literatur, bewährter Lernmaterialien und einer Probenzusammenstellung aus prüffähigen Arzneimitteln können Sie sich mithilfe fachkundiger Trainer auf die Sachkenntnisprüfung vorbereiten. Sie werden so in die Lage versetzt, Teedrogen zu identifizieren, Inhaltsstoffe und Anwendungsgebiete zu benennen, den Umgang mit Arzneimitteln zu beschreiben und Auskünfte über das Arzneimittelrecht zu geben. Die Qualifizierung zum Verkauf freiverkäuflicher Arzneimittel wird für gewöhnlich im Zusammenhang mit dem Erwerb des Kassenpasses absolviert, kann aber auch eigenständig gebucht werden.

Empfohlene Lerninhalte:

Schneller Einstieg in Windows
Jobcenter.digital und BA-mobil-App
Betriebswirtschaftliche Grundlagen
Kaufvertrag, Rechte und Pflichten der Vertragspartner
Freiverkäufliche Arzneimittel
Warenpräsentation und Öffentlichkeitsarbeit
Verkaufsgespräche kundenorientiert führen
Besondere Verkaufssituationen bewältigen
Jobcoaching
Sachkundeprüfung/Sachkenntnisprüfung inklusive

Ein zusätzliches, kostenneutrales Praktikum ist möglich.