Fahrzeugführer, die gefährliche Güter befördern (ab kennzeichnungspflichtiger Menge), müssen im Besitz einer gültigen ADR-Bescheinigung sein. Die Erstschulng/Basiskurs erfolgt auf der Grundlage der ADR-Richtlinien nach Kap. 8.2.
- Allgemeine Vorschriften
- Allgemeine Gefahreneigenschaften
- Dokumentation
- Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung
- Kennzeichnung, Bezettelungen und orangefarbene Tafeln
- Durchführung der Beförderung
- Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
- Feuerlöschübung
- IHK-Prüfung