Fahrzeugführer, die gefährliche Güter befördern (ab kennzeichnungspflichtiger Menge), müssen im Besitz einer gültigen ADR-Bescheinigung sein. Die Erstschulng/Basiskurs erfolgt auf der Grundlage der ADR-Richtlinien nach Kap. 8.2.

  • Allgemeine Vorschriften
  • Allgemeine Gefahreneigenschaften
  • Dokumentation
  • Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung
  • Kennzeichnung, Bezettelungen und orangefarbene Tafeln
  • Durchführung der Beförderung
  • Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
  • Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
  • Feuerlöschübung
  • IHK-Prüfung