Modul 4.3
Weiterbildung für Berufskraftfahrer

Damit ein LKW-Fahrer auch zukünftig seinen Beruf im gewerblichen Güterkraftverkehr ausüben darf, ist der Fahrer verpflichtet alle 5 Jahre an der seit 2007 gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung für LKW- Fahrer teilzunehmen.
Die Weiterbildung umfasst mindestens 5 Unterrichtstage innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren nach Erlangung der Grundqualifikation.
Diese Weiterbildung wird in den Führerschein mit der Schlüsselnummer 95 eingetragen.
Die Fahrschule "Teach and Drive" bietet den Teilnehmern eine Komplex-Weiterbildung im Zeitraum von einer Woche an, so dass die Weiterbildung nachgewiesen wird.

Folgende Inhalte sind vorgesehen:
Fachbereich LKW:
1. Eco-Training
2. Sozialvorschriften für den Güterverkehr
3. Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
4. Schaltstelle Fahrer-Imagetrainer, Dienstleistungsprofi
5. Ladungssicherung