Modul 4.11
Beschleunigte Grundqualifikation nach § 5 Abs. 2 BKrFGQ für KOM- Fahrer
Die seit 2007 gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung für LKW- und Busfahrer und seit dem 09.09.2009 für LKW-Fahrer und ab 09.09.2008 für Busfahrer in Kraft getretene verbindliche Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG), ist die Voraussetzung damit Inhaber der Fahrerlaubnisklassen für Bus (D1/D1E bzw. D/DE) zukünftig im gewerblichen Personenverkehr als eingesetzter Fahrer tätig sein dürfen.
Mit dem Modul eröffnet sich die Möglichkeit, lt. §4 Abs.2 Berufskraftfahrer-Qualifizierungs-Gesetz (BKrFQG), die gesetzlich vorgeschriebene Grundqualifikation in Form der Beschleunigten Grundqualifikation zu absolvieren; sowohl als separaten Ausbildungsgang oder in Kombination mit den Modulen der gewünschten Fahrerlaubnisklassen. Es erlaubt unseren Auftraggebern die Bildungsangebote noch zielgerichteter auf den Bildungsbedarf der Teilnehmer abzustimmen.
Grundlage der Ausbildung ist das "Kompendium Berufskraftfahrerqualifikation beschleunigte Grundausbildung §4Abs.2BKrFQG".
Die Lerninhalte werden entsprechend für KOM- Fahrer vermittelt. Das Kompendium liegt in unserer Bildungseinrichtung zur Einsicht.
Bereich KOM: ausgewählte Lerninhalte
1. Fähigkeiten zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
2. Sozialvorschriften für den Personenverkehr
3. Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
4. Kenntnisse der technischen Merkmale und Funktionsweise der Sicherheitsausstattung
5. Schaltstelle Fahrer-Imagetrainer, Dienstleistungsprofi
6. Fahrgastsicherheit
7. Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
Das Mindestalter ist 24 Jahre.
Da der Teilnehmer bereist über Erfahrungen im Bereich Berufskraftfahrwesen verfügt, wird ein reduzierter Ausbildungsumfang seitens des Gesetzgebers vorgeschrieben.