- Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten, die zum Erwerb der genannten Fahrerlaubnis erforderlich sind
- theoretische Ausbildung zu Fahrzeugtechnik, Verkehrsvorschriften, Verkehrssicherheit
- praktische Ausbildung: Übungsfahrstunden, Unterweisung am Fahrzeug, Abfahrtskontrolle, Rangieren, Überland-, Autobahn-, Nachtfahrstunden
- einschließlich Anhänger