Erwerb des Führerscheins der Klasse C - für

- Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit zGG von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit zGG von nicht mehr als 750 kg)
- Kraftomnibusse im Inland über 3,5 t zGG ohne Fahrgäste - ggf. mit Anhänger -, nur zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder zur Überführung an einen anderen Ort