Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) setzt europäische Vorgaben nach der Richtlinie (EU) 2018/645 um. Es sieht alle fünf Jahre eine BKF-Weiterbildung für Fahrpersonal im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr im Umfang von 35 Stunden vor.
Als Nachweis der Weiterbildung wird bei Vorlage der entsprechenden Teilnahmebescheinigungen die befristete Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen. Es gibt in der Weiterbildung Lkw oder Bus keine Prüfung.
Inhalte gemäß Anlage zum BKrFQG:
Kenntnisbereiche

Kenntnisbereich 1:
Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln


Kenntnisbereich 2:
Anwenden der Vorschriften


Kenntnisbereich 3:
Gesundheitsschutz, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistungen, Logistik