Ab 10. September 2013 (Bus) bzw. 10. September 2014 (LKW) dürfen nur noch jene Kraftfahrer:innen im Personen- bzw. Güterverkehr beschäftigt werden, die eine 35-stündige Pflichtschulung nachgewiesen haben. Diese 35-stündige Pflichtschulung (5 x 7 Stunden) gilt für alle Kraftfahrer:innen, die Fahrzeuge der Klasse D1, D1E, D und DE bzw. C1, C1E, C und C/E gewerblich führen und ist alle fünf Jahre zu wiederholen.

Mit der Bescheinigung der durchgeführten Weiterbildungen wird dann bei Verlängerung des Führerscheins die Ziffer 95 eingetragen.


Module:

  • Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
  • ECO-Training (Theorie)
  • Ladungssicherung
  • Markt und Image
  • Sozialvorschriften für das Fahrpersonal

Dauer: 1 Tag je Modul / 5 Tage für 5 Module