Die Weiterbildung nach § 5 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) umfasst die gesetzlich vorgeschriebenen fünf Weiterbildungs­module für Berufskraftfahrer im Personenverkehr (Bus).
Inhalte sind u. a.:
• Sicherheit im Straßenverkehr und Unfallverhütung im Personenverkehr
• Sozialvorschriften, Lenk- und Ruhezeiten sowie Arbeitszeitregelungen
• Wirtschaftliches und umweltschonendes Fahren (Eco-Drive)
• Fahrgastorientiertes Verhalten, Kommunikation und Konfliktmanagement
• Gesundheit, Ergonomie und Stressbewältigung im Fahrdienst
• Technik, Fahrzeugkontrolle und besondere Anforderungen im Busbetrieb
Die Module entsprechen den Vorgaben des BKrFQG sowie der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV).