Ausbildung zum Ausbilder für Bediener von Kränen:
selbständig die theoretischen und praktischen Qualifizierungen
für Bediener / Anwender von verschiedenen Bauarten flurgesteuerten Krane wie, Brückenkrane, Säulenschwenkkrane durchführen, einweisen und Fahrübungen einstudieren. Unterweisung oder auch fachkundiger Berater für das Betreiben von Krane.

Inhalte:
Vorschriften und deren Vermittlung in der Ausbildung (DGUV Grundsatz 309-003, VDI 2194)
Krantechnik und ihre Vermittlung in der Ausbildung
Grundsätze der theoretischen Ausbildung
Grundsätze der praktischen Ausbildung
Pädagogische Aspekte der Ausbildung
Lerngruppen-Analyse
Führungsrolle der ausbildenden Person
Methodik und Didaktik der Ausbildung
Praktische Prüfung und deren Bewertungskriterien
Gesetzliche Grundlagen der Kranführerausbildung
EU-Maschinenrichtlinie
Betriebssicherheitsverordnung
Europäische und nationale Vorschriften im Bezug auf das Führen von Krananlagen
Sicherer Lasttransport
Führen von flurbedienbaren Krananlagen und Anschlagtechnik
Verantwortung und Haftung der Kranführer und der betrieblichen Vorgesetzten
DGUV Vorschrift 1 §7 - Themendarstellung