Das Gesetz über die Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG) gilt zum Zwecke der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr.
Modul 4
Schadensprävention
Die Kenntnisbereiche 1.5, 2.2, 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.5, 3.6, 3.7