- Art
- Weiterbildung
- Abschluss
- Staatlich anerkannt
- Lernform
- Online
- Start
- Teilzeit
- Kosten
- 3.222 €
Förderung
- Aufstiegs-BAföG – Förderung für Aufstiegsfortbildungen mit öffentlich-rechtlichem Abschluss (Meister, Fachwirt, Techniker) – nicht für AZAV-Umschulungen.
- Bildungsurlaub – Bezahlte Freistellung für Weiterbildung – bundeslandspezifisch (kein Anspruch in Bayern/Sachsen). Anerkennung richtet sich nach Arbeitsort und konkretem Seminar.
Grundsätzlich förderfähig – über die Bewilligung entscheidet allein die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter (Ermessensleistung, § 81 SGB III). Passt die Förderung zu dir? Zum Förder-Check →
Aufstiegs-BAföG: Quelle (Stand 2026-07) · Bildungsurlaub: Quelle (Stand 2026-07)
Häufige Fragen zu „Fachwirt(in) im Gastgewerbe (IHK)“
Ist „Fachwirt(in) im Gastgewerbe (IHK)“ förderfähig?
Ja. Für diesen Kurs kommen folgende Förderungen in Betracht: Aufstiegs-BAföG, Bildungsurlaub. Die konkrete Bewilligung klärst du mit der jeweiligen Förderstelle (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter).
Was kostet „Fachwirt(in) im Gastgewerbe (IHK)“?
Die Gesamtkosten betragen 3.222 €.
Welchen Abschluss erhalte ich bei „Fachwirt(in) im Gastgewerbe (IHK)“?
Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du: Staatlich anerkannt.
In welcher Lernform findet „Fachwirt(in) im Gastgewerbe (IHK)“ statt?
Die Weiterbildung wird in folgender Lernform angeboten: Online.
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