- Umschulung zum Fachinformatiker/in – Anwendungsentwicklung oder Systemintegration
- Umschulung zum/zur Altenpfleger/in
- Umschulung zum/zur Berufskraftfahrer/in
- Umschulung zum/zur Bürokaufmann/-frau
- Umschulung zum/zur Erzieher/innen
- Umschulung zum/zur Fotograf/in
- Umschulung zum/zur Friseur/in
- Umschulung zum/zur Immobilienkaufmann/-frau
- Umschulung zum/zur Industriekaufmann/-frau
- Umschulung zum/zur Industriemechaniker/in
- Umschulung zum/zur Kraftfahrzeugmechatroniker/in
- Umschulung zum/zur Lehrer/in
- Umschulung zum/zur Lokführer/in (Eisenbahner/in)
- Umschulung zum/zur Mediengestalter/in
- Umschulung zum/zur Medizinische/n Fachangestellte/n
- Umschulung zum/zur Physiotherapeuten/-therapeutin
- Umschulung zum/zur Steuerfachangestellten
- Umschulung zum/zur Tierpfleger/in (Weiterbildung)
- Umschulung zum/zur Verwaltungsfachangestellten
Was genau ist eine Umschulung?
Als Umschulung wird eine weitere Aus- oder Weiterbildung bezeichnet, die nach der bisher ausgeübten oder erlernten Tätigkeit absolviert wird. Als Voraussetzung für eine Umschulung gilt ein bereits erlernter Beruf.
Grundsätzlich unterscheidet man drei Arten der Umschulung:
- Eine Umschulung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) wird als betriebliche Umschulung bezeichnet. Ähnlich wie bei einer Ausbildung absolvieren die Umschüler die Ausbildung in einem Betrieb. Dazu parallel können sie den Unterricht an einer Betriebsschule vor Ort wahrnehmen, wobei dieser nicht verpflichtend, aber empfehlenswert ist. Die Finanzierung wird durch die Zahlung einer Ausbildungsvergütung oder durch Unterhaltsleistungen eines Leistungsträgers, wie etwa der Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherung, sichergestellt.
- In einigen Bereichen findet keine betriebliche Ausbildung, sondern eine Ausbildung an einer Berufsfachschule statt. Hier entfällt jedoch eine Ausbildungsvergütung; stattdessen wird Schulgeld fällig, das jedoch häufig durch einen Leistungsträger nach entsprechender Antragstellung und Begründung übernommen wird.
- Bei der Umschulung bei einem Bildungsträger übernimmt der Bildungsträger die Funktion eines Ausbildungsbetriebes. Diese Umschulung wird dann als überbetriebliche Umschulung bezeichnet. Der Bildungsträger organisiert die Ausbildung mittels Praktika in verschiedenen Betrieben, unterhält jedoch auch eigene Lehrwerkstätten oder Lehrfirmen, in denen die Ausbildung stattfindet.
Die Ausbildung kann ebenfalls über einen Leistungsträger finanziert werden. Gleiches gilt für weitere Lebenshaltungskosten.
Eine Umschulung wird entweder mit einem Gesellenbrief oder mit einem IHK-Abschluss beendet und ermöglicht dann häufig einen Wiedereintritt in das Berufsleben.
Umschulungen werden in den unterschiedlichsten Bereichen angeboten, zum Beispiel Gesundheit, Handwerk, Dienstleistung und Wirtschaft, Erziehung und Soziales sowie Technik. Je nach aktueller Arbeitsmarktlage werden vor allem Fachkräfte in einzelnen Bereichen immer wieder gesucht, während es in anderen Bereichen auch nur einen vorübergehenden Bedarf gibt.
Ist eine Umschulung dasselbe wie eine Ausbildung?
Grundsätzlich ist es das Ziel beider Ausbildungsformen, einen anerkannten Berufsabschluss zu erwerben. Bei einer Ausbildung handelt es sich um den Erwerb eines ersten Berufsabschlusses nach Absolvieren eines Schulabschlusses.
Eine Umschulung setzt den Erwerb einer ersten Berufsausbildung voraus. Zudem wird bei einer Umschulung davon ausgegangen, dass der Bewerber bereits Erfahrungen im Berufsleben gesammelt hat und über grundsätzliche Kenntnisse des Arbeitslebens verfügt.
Inhaltlich unterscheiden sich jedoch Ausbildung und Umschulung nur geringfügig. Auch die Dauer sowie die Modalitäten gestalten sich bei einer Umschulung ähnlich derer einer Ausbildung.
Wie lange dauert eine Umschulung?
Die Dauer einer Umschulung unterscheidet sich kaum vom zeitlichen Umfang einer Ausbildung. Je nach Wahl der Ausbildungsart (dual, überbetrieblich) kann die Dauer der Umschulung daher ähnlich variieren wie bei einer Ausbildung.
Im kaufmännischen Bereich umfassen Umschulungen in der Regel die Dauer von drei Jahren, während man für eine Umschulung in einem technischen Beruf etwa dreieinhalb Jahre benötigt.
Was sind typische Gründe für eine Umschulung?
Es gibt unterschiedliche Gründe, eine Umschulung anzugehen und durchzuführen. Da der Arbeitsmarkt einem ständigen Strukturwandel unterliegt, können die unterschiedlichsten Gründe ursächlich für die Durchführung einer Umschulung verantwortlich sein.
Als häufigste Gründe für Umschulungen gelten jedoch Erkrankungen physischer als auch psychischer Art, gefolgt von der Unzufriedenheit in dem erlernten Beruf, den damit manchmal verbundenen geringen Chancen auf dem Arbeitsmarkt sowie eine längere Zeit der Arbeitslosigkeit.
So kann es durchaus möglich sein, dass ein Betroffener nach einer schweren Erkrankung, wie zum Beispiel einem Bandscheibenvorfall, einem Herzinfarkt oder einem Burn-out, die bisher ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann und deshalb nach neuen Möglichkeiten der Wiederaufnahme einer Berufstätigkeit sucht.
Auch nach der Geburt eines Kindes, nach einem Wohnortwechsel oder aufgrund immerwährender ungünstiger Arbeitszeiten wie Schichtarbeit kann es notwendig werden, mittels einer Umschulung die persönliche, aber auch finanzielle Situation langfristig zu verändern und oftmals auch zu verbessern.
Andere Gründe, wie beispielsweise Mobbing am bisherigen Arbeitsplatz, können ebenfalls dazu führen, die bisherige Tätigkeit aufzugeben und sich einer anderen Aufgabe zuzuwenden.
In einigen Bereichen kommt auch ein Überangebot von Arbeitskräften infrage, die aufgrund persönlicher Umstände für eventuell flexibler oder kompetenter eingeschätzt werden und deshalb weniger von Arbeitslosigkeit bedroht scheinen. In anderen Bereichen wiederum werden langfristig gut ausgebildete Fachkräfte benötigt, sodass hierbei weder der Wohnort, noch die persönlichen Umstände den Ausschlag für eine drohende Arbeitslosigkeit darstellen.
- Erkrankungen physischer Art
- Erkrankungen psychischer Art
- Unzufriedenheit in dem erlernten Beruf
- Schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt
- Längere Zeit der Arbeitslosigkeit
- Geburt eines Kindes
- Wohnortwechsel
- Mobbing
- Finanzielle Gründe
Welche beruflichen Karrierechancen bietet eine Umschulung?
Das Ziel einer Umschulung besteht darin, im neu erlernten Beruf eine Anstellung zu finden, um seinen Lebensunterhalt zu finanzieren und möglichst langfristig im Arbeitsleben verweilen zu können. Gleichzeitig sollte eine hohe Motivation für die Ausübung einer Tätigkeit in einem anderen Bereich vorliegen.
Zunächst sollte vor Antritt einer Umschulung genau geprüft werden, ob die Chancen auf dem Arbeitsmarkt im bisherigen Beruf tatsächlich ausgeschöpft sind. Zum Teil ist es einfacher und kostengünstiger, durch eine berufliche Fortbildungsmaßnahme bessere Chancen für eine Einstellung zu erlangen. Auch ein Fernstudium oder Fernkurs kann die persönliche Situation verbessern.
Erfolgt die Aufnahme einer Umschulung aus gesundheitlichen Gründen, ist es ratsam, die physischen als auch psychischen Belastungen der neuen Tätigkeit hinsichtlich der eigenen Gesundheit genau zu hinterfragen. Günstig dafür ist ein Praktikum, bei dem eventuell aufkommende Belastungen oder Situationen kennengelernt werden können. Danach kann der Betroffene meist besser einschätzen, ob er den Belastungen standhalten kann und ob er diese Tätigkeit mit Freude ausführen wird.
Auch eine Rücksprache mit dem behandelnden Arzt kann bei der Entscheidung für eine Umschulung von maßgeblicher Bedeutung sein.
Weiterhin ist es sinnvoll, eine ausführliche Beratung hinsichtlich der Arbeitsmarktsituation im neuen Berufsfeld in der Agentur für Arbeit wahrzunehmen. Werden in der neuen Tätigkeit vielleicht keine Arbeitskräfte gesucht oder ist langfristig davon auszugehen, dass dem so sei, ist das Ziel einer Umschulung damit verfehlt.
Natürlich bieten sich in einigen Berufsfeldern bessere Möglichkeiten, „Karriere zu machen“, als in anderen. Dazu ist es jedoch häufig notwendig, weitere berufliche Fortbildungsmaßnahmen durchzuführen. Voraussetzung dafür ist meist eine hohe Motivation, Fleiß, Ehrgeiz, Ausdauer, Selbständigkeit und vor allem der Erwerb von Kompetenzen sowohl in fachlicher als auch in sozialer Hinsicht. Eine Umschulung bietet hierfür die besten Voraussetzungen, um sich beruflich zu qualifizieren und weiterzuentwickeln.
Wann bezahlt das Arbeitsamt eine Umschulung?
Das Arbeitsamt kann die Kosten für eine Umschulung übernehmen, muss es jedoch nicht. Hierbei handelt es sich um eine „Kann-Bestimmung“, die im Einzelfall geprüft wird und von verschiedenen Voraussetzungen und Bedingungen abhängig ist.
Eine Voraussetzung für eine Förderung hinsichtlich der Übernahme der Umschulungskosten sowie der Lebenshaltungskosten besteht in der Vollendung des 18. Lebensjahres des Antragstellers. Zudem sollte eine Erstausbildung vorliegen, die allerdings nicht abgeschlossen sein muss. Selbst nach dem Abbruch der Erstausbildung oder aus vorliegenden anderen Gründen des Nichtabschlusses ist eine Förderung möglich.
Ein weiterer Grund der Kostenübernahme durch das Arbeitsamt besteht darin, dass der Antragsteller im bisherigen Beruf keine Anstellung mehr findet oder dass die Ausübung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist. Das ist beispielsweise bei Vorliegen einer Berufskrankheit der Fall oder bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen nach einem Unfall oder einer anderen schweren Erkrankung.
Auch die aktuelle Arbeitsmarktsituation kann als Grund für eine Umschulung benannt und anerkannt werden. Werden die Einstiegschancen in den bisherigen Beruf als schlecht dargestellt, rechtfertigt dies ebenso die Förderung einer Umschulung. Gleiches gilt für die Umschulung in einer Branche, die stark nachgefragt ist und bei der die Aussichten einer langfristigen Anstellung gegeben sind.
Eine vorliegende Arbeitslosigkeit oder die Aussicht dieser gelten ebenfalls als Gründe, einer Umschulung zuzustimmen und diese auch zu finanzieren.
Wie viel Geld bekomme ich von dem Arbeitsamt für die Umschulung?
Das Arbeitsamt gewährt während einer Umschulung sehr umfangreiche Leistungen, die es dem Umschüler ermöglichen, seinen Lebensunterhalt sowie die Umschulung zu bestreiten.
Je nach Art der Umschulung fallen unterschiedliche Kosten an. Handelt es sich um eine betriebliche Ausbildung, ähnlich wie eine Erstausbildung, fallen keine Gebühren für die Ausbildung an und der Umschüler erhält eine Ausbildungsvergütung. Diese ist in den einzelnen Bereichen sowie in den einzelnen Ausbildungsjahren zumeist recht unterschiedlich.
Wird die Ausbildung bei einem Bildungsträger absolviert, übernimmt das Arbeitsamt mittels eines Bildungsgutscheins die Gebühren der Ausbildung in vollem Umfang.
Wird die Umschulung in der bisherigen Wohnortnähe durchgeführt, übernimmt das Arbeitsamt die täglichen Fahrtkosten. Findet die Umschulung nicht am bisherigen Wohnort statt und muss eine Unterkunft an einem anderen Ort gefunden werden, so gewährt das Arbeitsamt einmalig die Fahrtkosten für die Anreise sowie für die Heimfahrt, aber auch eine monatliche Fahrt zum bisherigen Wohnort.
Eine auswärtige Unterbringung wird darüber hinaus dann mit bis zu 340 Euro monatlich finanziert, wenn das Pendeln zwischen Wohn- und Ausbildungsort als unzumutbar angesehen wird. Dann kann außerdem eine Verpflegungspauschale von bis zu 136 Euro zusätzlich gewährt werden.
Unter Umständen muss eine Kinderbetreuung gewährleistet sein, wenn eine Umschulung gewährt wird. Unabhängig von den tatsächlich entstehenden Kosten wird daher vom Arbeitsamt ein Betrag in Höhe von 130 Euro bereitgestellt, damit die Kinderbetreuung während der Zeit der Umschulung sichergestellt ist.
Meist besteht in der Finanzierung des Lebensunterhalts während der Umschulung das größte Problem. Deshalb wurden für die Zeit einer Umschulung vom Gesetzgeber einige Sonderregelungen getroffen. In den meisten Fällen finden Umschulungen tagsüber statt, sodass der Lebensunterhalt nicht durch Arbeit sichergestellt werden kann, zumal der Umschulung meist eine Arbeitslosigkeit vorausging. Da das Arbeitslosengeld jedoch nur zeitlich befristet ausgezahlt wird, besteht eine Sonderregelung darin, den bisherigen Bezugszeitraum zu halbieren. Neigt sich dieser Zeitraum der Gewährleistung jedoch dem Ende entgegen, so verbleibt lediglich ein Restanspruch, der mit Beginn der Umschulung vorgelegen hat. Einzelheiten hierzu sollten mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin besprochen werden.
Wie viele Urlaubstage habe ich während der Umschulung?
Der Urlaubsanspruch wird in einem Umschulungsvertrag festgelegt, der zwischen dem Umschulenden und dem Umzuschulenden vor Beginn der Maßnahme geschlossen wird.
Je nach Art der Ausbildung kann es möglich sein, dass der Urlaub zu vorgegebenen Zeiten zu nehmen ist. Das bedeutet, dass bei einer betrieblichen Ausbildung meist die länderbezogenen Schulferien zugrunde gelegt werden, in denen ebenso schulfreie Tage für Umschüler Berücksichtigung finden. Dazu zählen vielfach die Sommerferien, aber auch Brückentage, die zu Ostern oder Weihnachten anfallen.
Bei anderen Ausbildungsträgern kann es aber auch möglich sein, dass ein Teil der Urlaubstage festgelegt und der andere Teil beispielsweise während einer Praktikumszeit genommen werden kann.
Wer zum Beispiel im Sommer eine Reise buchen möchte, wird diese auch meist antreten können. Ebenso Heimfahrten zu Ostern oder Weihnachten bereiten auch bei Umschulungen meist keine Probleme. Zur Sicherheit sollten diese Zeiten jedoch mit dem jeweiligen Ausbildungsbetrieb bzw.-träger vor Antritt der Umschulung genau besprochen werden.
Wie beantrage ich eine Umschulung?
Zuerst ist es zwingend erforderlich, einen Gesprächstermin mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/-in der Arbeitsagentur zu vereinbaren. Zum einen ist dies gesetzlich vorgeschrieben, wenn eine Umschulung über das Arbeitsamt gefördert werden soll; zum anderen kann es sehr sinnvoll sein, gemeinsam mit dem Sachbearbeiter das Für und Wider einer Umschulung abzuwägen oder eine passende Umschulung zu finden.
Auf das Gespräch sollte der Bewerber sehr gut vorbereitet sein. Es kommt dann vor allem darauf an, die Gründe für eine Umschulung deutlich zu machen, da die Sachbearbeiter über einen Ermessensspielraum hinsichtlich der Bewilligung eines Antrags zu einer Umschulung verfügen.
Daher ist es ratsam, sich mit den Gegebenheiten der aktuellen Arbeitsmarktsituation im Umfeld vertraut zu machen und eventuell schon einen Tätigkeitsbereich für die Umschulung ausgewählt zu haben. Gibt es eine hohe Nachfrage in einem Bereich, sollte dies dem Bewerber bekannt sein.
Zudem sollten die Chancen für eine Anstellung im bisherigen Beruf vergleichsweise gering ausfallen. Sind jedoch in der bisherigen Branche gute Einstiegsmöglichkeiten vorhanden, wird eine Umschulung voraussichtlich nicht bewilligt. Hier bieten sich für den Bewerber sicher weitere Möglichkeiten hinsichtlich einer beruflichen Weiterbildung über das Arbeitsamt, die mit dem Sachbearbeiter ausführlich besprochen werden können.
Weiterhin ist es für einige Lehrgänge vorgeschrieben, bereits erste praktische Erfahrungen vorweisen zu können. Insofern kann die Durchführung eines Praktikums in der zukünftigen Branche auch von großem Vorteil für die Bewilligung des Antrags auf Förderung sein. Zudem ist ein Praktikum für den Bewerber von großem Vorteil, wenn er in eine vielleicht vollkommen neue Branche eintreten möchte, ohne vorher einschätzen zu können, was auf ihn zukommt.
Nach dem Gespräch mit einem zuständigen Sachbearbeiter muss ein formeller Antrag auf Förderung gestellt werden. Welche Voraussetzungen hierbei zu erfüllen oder welche Formulare und Zeugnisse notwendig sind, wird im Gespräch mit dem Sachbearbeiter/der Sachbearbeiterin geklärt. Außerdem stehen diese hilfreich zur Seite, wenn die Unterlagen ausgefüllt und eingereicht werden.
Was kann ich tun, wenn meine Umschulung abgelehnt wurde?
Wird der Antrag vom Arbeitsamt abgelehnt, empfiehlt es sich, die Begründung für die Umschulung noch einmal zu überarbeiten. Unter Umständen sind die Gründe für eine Umschulung nicht ausreichend dargelegt oder die Begründung erscheint nicht schlüssig. Liegen ärztliche Atteste oder Gutachten vor, sollten auch diese vorgelegt oder zumindest erläutert werden.
Manchmal ist es auch hilfreich, eine Umschulung für einen anderen Tätigkeitsbereich zu beantragen. Hier sollte die aktuelle Arbeitsmarktsituation nochmals hinsichtlich einer Aussicht auf Arbeit hin überprüft werden. Sind die Erfolgsaussichten in einer anderen Branche weitaus höher, weil dieser Beruf derzeit und auch in Zukunft gebraucht wird, so liegen die Aussichten auf eine Bewilligung des Antrags ebenso weitaus höher.
Wird der Antrag trotzdem abgelehnt, dann gibt es andere Leistungsträger, die eine Förderung gewährleisten können. Hier bieten die Rentenversicherung und auch die Berufsgenossenschaft als Leistungsträger weitere Möglichkeiten.
Weshalb fördert die Rentenversicherung Umschulungen?
Die Rentenversicherung hat ein großes Interesse daran, dass Erwerbslosigkeit oder eine vorzeitige Berentung eines Versicherten verhindert werden. Sowohl eine Erwerbslosigkeit als auch eine Frühberentung ziehen keine Zahlungen des Versicherten in die Rentenkasse nach sich, sodass diese lediglich zusätzlich belastet wird. Weiterhin muss die Rentenversicherung für diejenigen Zahlungen leisten, die aus gesundheitlichen Gründen ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr ausführen können. Dies erfolgt dann in Form einer Erwerbsunfähigkeitsrente.
Aus diesem Grund hat die Bundesregierung im sechsten Sozialgesetzbuch die „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ festgeschrieben. Das ermöglicht den Versicherten der Rentenversicherung eine weitere Sicherung des Lebensunterhalts durch beispielsweise eine Umschulung. Zudem sind in diesem Leistungskatalog weitere Fördermöglichkeiten inbegriffen, die einen zu frühen Austritt aus dem Arbeitsleben möglichst verhindern oder verzögern sollen.
Damit eine Umschulung durch die Rentenversicherung gewährleistet wird, müssen Voraussetzungen erfüllt sein: Entweder, der Versicherte hat bereits fünfzehn Jahre in die Rentenversicherung Beiträge eingezahlt oder er erhält bereits eine Erwerbsminderungsrente, die beispielsweise aufgrund einer Erkrankung gezahlt wird, weil der Versicherte in diesem Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr tätig sein kann.
Ist eine dieser beiden Voraussetzungen erfüllt und ist zusätzlich eine andere Förderung, zum Beispiel über das Arbeitsamt, ausgeschlossen, dann ist die Möglichkeit einer Förderung durch die Rentenversicherung gegeben.
Schließlich kann bei der Versicherung ein „Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben“ gestellt werden und ermöglicht damit die Rückkehr in das Berufsleben beziehungsweise eine weitere Berufstätigkeit, ohne die Rentenkasse zusätzlich zu belasten.