Voraussetzungen: Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz der Führerscheinklasse C
= Erwerb der Führerscheinklassen CE (Theorie und Fahrstunden)
= Digitaler Tachograph
= Lenk- und Ruhezeiten
Grundsätzlich förderfähig – über die Bewilligung entscheidet allein die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter (Ermessensleistung, § 81 SGB III). Passt die Förderung zu dir? Zum Förder-Check →
Bildungsgutschein: Quelle (Stand 2026-07)
Voraussetzungen: Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz der Führerscheinklasse C = Erwerb der Führerscheinklassen CE (Theorie und Fahrstunden) = Digitaler Tachograph = Lenk- und Ruhezeiten
Voraussetzungen: Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz der Führerscheinklasse C
= Erwerb der Führerscheinklassen CE (Theorie und Fahrstunden)
= Digitaler Tachograph
= Lenk- und Ruhezeiten
Grundsätzlich ja: Für diesen Kurs kommen Bildungsgutschein in Betracht. Über die Bewilligung entscheidet die jeweilige Förderstelle im Einzelfall (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter – Ermessensentscheidung).
Die Kosten können über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters bis zu 100 % gefördert werden. Die genauen Konditionen nennt dir der Anbieter.
Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du: Zertifikat.
Die Weiterbildung wird in Präsenz angeboten.
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