Nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) müssen Berufskraftfahrer alle 5 Jahre eine Weiterbildung mit 5 Modulen à 7 Stunden absolvieren — also insgesamt 35 Stunden.
Diese Schulungen dienen dazu, Fahrgäste sicher, wirtschaftlich und umweltbewusst zu befördern.