Kompetenzbereiche:
Verkehrsverhalten
Recht
Technik
Unterrichten, Ausbilden; Weiterbilden
Erziehen
Beurteilen
Fahrerisches Professionswissen
- Art
- Aufstiegsfortbildung
- Abschluss
- Teilnahmebescheinigung
- Lernform
- Präsenz
- Dauer
- 1 Monate
- Start
- nächster Start: 2026-08-02
Förderung
- Aufstiegs-BAföG – Förderung für Aufstiegsfortbildungen mit öffentlich-rechtlichem Abschluss (Meister, Fachwirt, Techniker) – nicht für AZAV-Umschulungen.
Grundsätzlich förderfähig – über die Bewilligung entscheidet allein die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter (Ermessensleistung, § 81 SGB III). Passt die Förderung zu dir? Zum Förder-Check →
Aufstiegs-BAföG: Quelle (Stand 2026-07)
Über den Kurs
Kompetenzbereiche: Verkehrsverhalten Recht Technik Unterrichten, Ausbilden; Weiterbilden Erziehen Beurteilen Fahrerisches Professionswissen
Lerninhalte
Häufige Fragen zu „Fahrlehr-Ausbildung Klasse A“
Ist „Fahrlehr-Ausbildung Klasse A“ förderfähig?
Ja. Für diesen Kurs kommen folgende Förderungen in Betracht: Aufstiegs-BAföG. Die konkrete Bewilligung klärst du mit der jeweiligen Förderstelle (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter).
Wie lange dauert „Fahrlehr-Ausbildung Klasse A“?
Die Aufstiegsfortbildung dauert 1 Monate.
Welchen Abschluss erhalte ich bei „Fahrlehr-Ausbildung Klasse A“?
Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du: Teilnahmebescheinigung.
In welcher Lernform findet „Fahrlehr-Ausbildung Klasse A“ statt?
Die Aufstiegsfortbildung wird in folgender Lernform angeboten: Präsenz.
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