Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo/ SiGe-Koordinator) übernimmt nach Baustellenverordnung § 3 wichtige Aufgaben während der Planung und Ausführung eines Bauvorhabens. Er legt die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes fest, deren Einhaltung er koordiniert und überprüft. Dies erfordert fachliche Qualifikationen, die im Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) konkretisiert sind. Der Lehrgang vermittelt die speziellen Koordinatorenkenntnisse, die für die Aufgaben eines Bauvorhabens notwendig sind, z.B. Erstellen eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans.

Inhalte:

Sie lernen wichtige rechtlichte Grundlagen sowie der Baustellenverordnung, die Aufgaben der Koordinierung und Pflichten als SiGeKo.

Spezielle Koordinatorenkenntnisse nach RAB 30, Teil C

-Inhalte und Definition der Baustellenverordnung (BaustellV):
Anwendungsbereich und Inhalte
Anforderungen
Vorankündigung
Aufgaben und Pflichten am Bau Beteiligter und des SiGeKo

-Koordinierung während der Planung und Ausführung eines Bauvorhabens:
Aufgaben des SiGeKo
Erstellung und Inhalte des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage
Instrumente für die Tätigkeit des Koordinators und deren Nutzung
Umgang mit Konfliktsituationen, Kommunikation auf der Baustelle

-Rechtliche Grundlagen

Prüfung: Lernerfolgskontrolle