Berufskraftfahrerweiterbildung gem. BKrFQG unterliegen ab 10.09.2009 der gesetzlichen Pflicht. Die Weiterbildungspflicht trifft alle gewerblichen Fahrer (ab 3,5 t), im Zyklus von 5 Jahren, die jeder LKW-Fahrer innerhalb von 5 Jahren besuchen muss.