Die Teilnehmenden erwerben sowohl grundlegende, als auch fachspezifische Kenntnisse im Steuerrecht und in der betrieblichen Steuerlehre. Sie sind fähig, einfache Sachverhalte des Betriebsgeschehens, unter Berücksichtigung des allgemeinen Steuerrecht, der Abgabenordnung und des Umsatzsteuer- recht, steuerrechtlich zu beurteilen und zu bearbeiten.
Einkommenssteuerrecht
- Einkommensteuerpflicht der Einzelunternehmen und Personengesellschaften
- Grundtabelle und Splittingtabelle
- Berechnungen
- Einkommensteuer der juristischen Personen
- Hinzurechnungen und Abzüge
- Körperschaftsteuertarif, Berechnungen
- Erhebung der Gewerbesteuer
- Freibeträge
- Steuermessbetrag und Hebesatz
Es handelt sich hierbei um einen Bildungsbaustein des Modularen Weiterbildungs- und Kompetenzentwicklungssystem.