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- Weiterbildung
- Abschluss
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- Teilzeit
Förderung
- Bildungsurlaub – Bezahlte Freistellung für Weiterbildung – bundeslandspezifisch (kein Anspruch in Bayern/Sachsen). Anerkennung richtet sich nach Arbeitsort und konkretem Seminar.
Grundsätzlich förderfähig – über die Bewilligung entscheidet allein die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter (Ermessensleistung, § 81 SGB III). Passt die Förderung zu dir? Zum Förder-Check →
Bildungsurlaub: Quelle (Stand 2026-07)
Häufige Fragen zu „PC-Praxis für den Beruf“
Ist „PC-Praxis für den Beruf“ förderfähig?
Ja. Für diesen Kurs kommen folgende Förderungen in Betracht: Bildungsurlaub. Die konkrete Bewilligung klärst du mit der jeweiligen Förderstelle (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter).
Welchen Abschluss erhalte ich bei „PC-Praxis für den Beruf“?
Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du: Zertifikat.
In welcher Lernform findet „PC-Praxis für den Beruf“ statt?
Die Weiterbildung wird in folgender Lernform angeboten: Online.
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