- Art
- Weiterbildung
- Abschluss
- Staatlich anerkannt
- Lernform
- Fernunterricht
Förderung
- Bildungsurlaub – Bezahlte Freistellung für Weiterbildung – bundeslandspezifisch (kein Anspruch in Bayern/Sachsen). Anerkennung richtet sich nach Arbeitsort und konkretem Seminar.
Grundsätzlich förderfähig – über die Bewilligung entscheidet allein die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter (Ermessensleistung, § 81 SGB III). Passt die Förderung zu dir? Zum Förder-Check →
Bildungsurlaub: Quelle (Stand 2026-07)
Häufige Fragen zu „Tourismusfachwirt/in IHK, Geprüfte/r“
Gibt es für „Tourismusfachwirt/in IHK, Geprüfte/r“ Bildungsurlaub?
Der Kurs ist als Bildungsurlaub (bundeslandabhängig) gekennzeichnet. Ob das für dich gilt, hängt vom Wohn- bzw. Arbeitsort und den Regeln des Bundeslandes ab – bitte beim Anbieter und der zuständigen Stelle prüfen.
Welchen Abschluss erhalte ich bei „Tourismusfachwirt/in IHK, Geprüfte/r“?
Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du: Staatlich anerkannt.
In welcher Lernform findet „Tourismusfachwirt/in IHK, Geprüfte/r“ statt?
Die Weiterbildung wird als Fernunterricht angeboten.
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