- Art
- Weiterbildung
- Abschluss
- Staatlich anerkannt
- Lernform
- Online
- Start
- Teilzeit
Förderung
- Bildungsurlaub – Bezahlte Freistellung für Weiterbildung – bundeslandspezifisch (kein Anspruch in Bayern/Sachsen). Anerkennung richtet sich nach Arbeitsort und konkretem Seminar.
Grundsätzlich förderfähig – über die Bewilligung entscheidet allein die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter (Ermessensleistung, § 81 SGB III). Passt die Förderung zu dir? Zum Förder-Check →
Bildungsurlaub: Quelle (Stand 2026-07)
Häufige Fragen zu „Fachkraft für Personalberatung und Personalvermittlung (IHK)“
Ist „Fachkraft für Personalberatung und Personalvermittlung (IHK)“ förderfähig?
Ja. Für diesen Kurs kommen folgende Förderungen in Betracht: Bildungsurlaub. Die konkrete Bewilligung klärst du mit der jeweiligen Förderstelle (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter).
Welchen Abschluss erhalte ich bei „Fachkraft für Personalberatung und Personalvermittlung (IHK)“?
Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du: Staatlich anerkannt.
In welcher Lernform findet „Fachkraft für Personalberatung und Personalvermittlung (IHK)“ statt?
Die Weiterbildung wird in folgender Lernform angeboten: Online.
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