WeiterbildungFernunterricht
Elektrofachkraft IHK für festgelegte Tätigkeiten nach BGV A3 (Gebäudetechnik, Veranstaltungstechnik)
SGD · Pfungstadt
- Art
- Weiterbildung
- Abschluss
- Staatlich anerkannt
- Lernform
- Fernunterricht
Förderung
- Bildungsurlaub – Bezahlte Freistellung für Weiterbildung – bundeslandspezifisch (kein Anspruch in Bayern/Sachsen). Anerkennung richtet sich nach Arbeitsort und konkretem Seminar.
Grundsätzlich förderfähig – über die Bewilligung entscheidet allein die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter (Ermessensleistung, § 81 SGB III). Passt die Förderung zu dir? Zum Förder-Check →
Bildungsurlaub: Quelle (Stand 2026-07)
Häufige Fragen zu „Elektrofachkraft IHK für festgelegte Tätigkeiten nach BGV A3 (Gebäudetechnik, Veranstaltungstechnik)“
Gibt es für „Elektrofachkraft IHK für festgelegte Tätigkeiten nach BGV A3 (Gebäudetechnik, Veranstaltungstechnik)“ Bildungsurlaub?
Der Kurs ist als Bildungsurlaub (bundeslandabhängig) gekennzeichnet. Ob das für dich gilt, hängt vom Wohn- bzw. Arbeitsort und den Regeln des Bundeslandes ab – bitte beim Anbieter und der zuständigen Stelle prüfen.
Welchen Abschluss erhalte ich bei „Elektrofachkraft IHK für festgelegte Tätigkeiten nach BGV A3 (Gebäudetechnik, Veranstaltungstechnik)“?
Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du: Staatlich anerkannt.
In welcher Lernform findet „Elektrofachkraft IHK für festgelegte Tätigkeiten nach BGV A3 (Gebäudetechnik, Veranstaltungstechnik)“ statt?
Die Weiterbildung wird als Fernunterricht angeboten.