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Elektrofachkraft IHK für festgelegte Tätigkeiten nach BGV A3 (Gebäudetechnik, Veranstaltungstechnik)
SGD · Pfungstadt
- Art
- Weiterbildung
- Abschluss
- Staatlich anerkannt
- Lernform
- Online
- Start
- Teilzeit
Förderung
- Bildungsurlaub – Bezahlte Freistellung für Weiterbildung – bundeslandspezifisch (kein Anspruch in Bayern/Sachsen). Anerkennung richtet sich nach Arbeitsort und konkretem Seminar.
Grundsätzlich förderfähig – über die Bewilligung entscheidet allein die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter (Ermessensleistung, § 81 SGB III). Passt die Förderung zu dir? Zum Förder-Check →
Bildungsurlaub: Quelle (Stand 2026-07)
Häufige Fragen zu „Elektrofachkraft IHK für festgelegte Tätigkeiten nach BGV A3 (Gebäudetechnik, Veranstaltungstechnik)“
Ist „Elektrofachkraft IHK für festgelegte Tätigkeiten nach BGV A3 (Gebäudetechnik, Veranstaltungstechnik)“ förderfähig?
Ja. Für diesen Kurs kommen folgende Förderungen in Betracht: Bildungsurlaub. Die konkrete Bewilligung klärst du mit der jeweiligen Förderstelle (z. B. Agentur für Arbeit oder Jobcenter).
Welchen Abschluss erhalte ich bei „Elektrofachkraft IHK für festgelegte Tätigkeiten nach BGV A3 (Gebäudetechnik, Veranstaltungstechnik)“?
Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du: Staatlich anerkannt.
In welcher Lernform findet „Elektrofachkraft IHK für festgelegte Tätigkeiten nach BGV A3 (Gebäudetechnik, Veranstaltungstechnik)“ statt?
Die Weiterbildung wird in folgender Lernform angeboten: Online.